Ein Schild weist den Weg zu einem Wahllokal. Bild: pixabay
Ein Schild weist den Weg zu einem Wahllokal. Bild: pixabay

Mettmann. Die Kreisstadt Mettmann sucht, für den Fall, dass es am Wahlsonntag zu kurzfristigen Ausfällen bereits verpflichteter Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kommt, noch “Reservisten”.

Jede für die Kommunalwahl wahlberechtigte Person kann sich melden, wenn sie bereit ist, sich am Sonntag, 13. September, um ca. 7.30 Uhr telefonisch von einer Mitarbeiterin des städtischen Bürgerservice wecken zu lassen. Im Telefonat bekommt man dann das Wahllokal genannt, in dem ein Wahlhelfer kurzfristig ausgefallen ist. Es sei erforderlich, innerhalb einer Stunde vor Ort sein zu können, so die städtische Verwaltung.

Für die Bereitschaft, die Wahlvorstände kurzfristig bei der Durchführung der Kommunalwahl zu unterstützen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Euro gezahlt. Sollte es dann tatsächlich zum Einsatz kommen, erhält man stattdessen das Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro.

Interessierte melden sich per E-Mail unter [email protected] und geben bitte den vollständigen Namen und eine Rufnummer an, unter der man ständig erreichbar ist.