Für Betreiber von Solarstromanlagen hat die Verbraucherzentrale NRW Tipps parat. Foto: Symbolbild (pixabay)
Für Betreiber von Solarstromanlagen hat die Verbraucherzentrale NRW Tipps parat. Foto: Symbolbild (pixabay)

Kreis Mettmann. Die Förderung für alte Photovoltaikanlagen läuft am Jahresende aus. Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammengefasst, worauf Eigentümer achten sollten.

„Wer vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, steht jetzt vor einer schweren Entscheidung“, so die Verbraucherschützer. Die garantierte EEG-Vergütung dafür laufe am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber müsse die Energie auch nicht mehr abnehmen.

„Eine Anschlussregelung gerade für kleine Ü20-Anlagen aber ist derzeit noch nicht beschlossen, sondern wird noch im Bundestag verhandelt“, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW. Trotzdem laufe eine Frist bis 30. November – spätestens dann müsse der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll, so die Verbraucherschützer.

„Vor allem lautet die Devise: Ruhe bewahren“, sagt Susanne Berger, Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Ratingen. Es gebe erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzunehmen. Meistens seien dafür bislang nur Vormerkungen möglich. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten.

„Es kann nichts passieren – schlimmstenfalls schaltet man die Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend aus“, erklärt Berger. Umfassende Informationen zu den aktuellen Perspektiven gibt es im kostenlosen Online-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober.

Einige erste Tipps hat Berger vorab zusammengestellt:

Anlage checken

Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung fällt. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht gut aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.

Versicherung kündigen

Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.

Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit?

Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch kann aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.

Den Strom verkaufen?

Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wird. Das klingt komfortabel, bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.

Nähere Informationen zu den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für Ü20-Photovoltaikanlagen geben die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW im Online-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ am Dienstag, 20. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare.