Wenn die derzeit wichtigste Ressource ausgeht, setzen viele Nutzer auf Alternativen - diese sollten jedoch mit Bedacht eingesetzt werden. Foto: pixabay
Wenn die derzeit wichtigste Ressource ausgeht, setzen viele Nutzer auf Alternativen - diese sollten jedoch mit Bedacht eingesetzt werden. Foto: pixabay

Velbert. Angesichts der aktuellen Coronavirus-Lage und der damit verbundenen Toilettenpapier-Situation mahnt die Verbraucherzentrale NRW: „Der Griff zu Küchenrollen, Feucht- und Kosmetiktüchern oder Zeitungspapier ist keine prima Alternative für eine Entsorgung übers stille Örtchen“.

Hamsterkäufe führen derzeit erneut dazu, dass Toilettenpapier knapp wird. Als willkommene Alternativen dienen dann Küchenrolle, Taschentücher oder gar Zeitungspapier.

Bereits bei der ersten Welle der Vorratskäufe mahnten die Verbraucherschützer: „Diese Haushaltspapiere können jedoch aufgrund ihrer großen und festen Beschaffenheit die Toiletten verstopfen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. „Nur das normale, trockene Toilettenpapier darf ins Klo. Alle anderen Haushaltspapiere müssen nach Gebrauch in die Tüte und dann ab in die Tonne.“

Die im Vergleich zu dünnem Toilettenpapier dicken und festen Papiere lösen sich im Wasser nicht auf, sondern verstopfen die Rohre. Feuchttücher enthalten neben Papier sogar Kunstfasern, die gar nicht ins Abwasser gelangen sollten.

Wenn zu viele WC-Nutzer in Ermangelung von dünnem Toilettenpapier nun auf den Gebrauch anderer Reinigungspapiere umsteigen, drohen die WCs überzulaufen. Im schlimmsten Fall muss dann ein Fachmann ran, um den Abfluss wieder freizulegen.

Zum Teil können die Folgen weitaus dramatischer sein: Auch die Pumpen im Abwassernetz können verstopfen und müssen kostenintensiv gereinigt werden. Fällt ein Pumpwerk aus, kann sich das Abwasser bis in die privaten Keller zurück stauen.

„Solch ein Abpump- und Reinigungsaufwand sollte in der allgemein angespannten Lage möglichst vermieden werden, da er nicht nur zu zusätzlichen Kosten, sondern auch zu einer zusätzlichen Belastung aufgrund der dann erforderlichen Beseitigung führt“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW.