Höchsten zehn Personen dürfen inklusive des Brautpaares an standesamtlichen Trauungen teilnehmen. Foto: pixabay
Höchsten zehn Personen dürfen inklusive des Brautpaares an standesamtlichen Trauungen teilnehmen. Foto: pixabay

Wülfrath. Das Wülfrather Standesamt weist darauf hin, dass Trauungen mit höchsten zehn Personen zulässig sind.

Im Kreis Mettmann wurde die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 überschritten. Der Wert gibt die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner an.

Mit seiner Allgemeinverfügung hat der Kreis Mettmann die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Laut Corona-Schutz-Verordnung NRW gelten ab dem heutigen Dienstag, 19. Oktober, verschärfte Regelungen.

Das Standesamt der Stadt Wülfrath weist darauf hin, dass ab sofort, neben den Standesbeamten, Trauungen mit höchstens zehn Personen einschließlich Brautpaar zulässig sind. „Mit der Maßnahme soll die Infektionsgefahr minimiert werden“, heißt es aus dem Wülfrather Rathaus.

Alle Vorschriften sind auf der Homepage der Stadt Wülfrath www.wuelfrath.de nachzulesen.