Online auf der Webseite von Mettmann-Impulse findet man eine Liste mit Liefer- und Abholdiensten. Bild: iStock/ArtworkGrenzstein
Online auf der Webseite von Mettmann-Impulse findet man eine Liste mit Liefer- und Abholdiensten. Bild: iStock/ArtworkGrenzstein

Mettmann. Die Werbegemeinschaft Mettmann-Impulse hat in der Kreisstadt eine Abhol- und Lieferliste für den Gastro-Bereich veröffentlicht.  

Bereits beim ersten Lockdown Mitte März bis Ende April hatte Mettmann-Impulse reagiert und eine Liste mit Lieferdiensten veröffentlicht. Nun trifft es im November vor allem Gastronomiebetriebe sowie die Event-, Veranstaltungs- und  Unterhaltungsbranche erneut.

„Viele Restaurants und auch Veranstaltungsstätten hatten bereits in den  letzten Monaten Hygienekonzepte umgesetzt und in weiteres Equipment investiert“, heißt es von der Werbegemeinschaft. „Trotzdem und auch gerade deshalb verzeichneten fast alle Betriebe große finanzielle Verluste.“ Der angekündigte Ausgleich aus Bundesmitteln in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresmonats November 2019 könne diese Umsatzverluste nicht auffangen.

Alternativ setzen Betrieb nun auf „to go“, also die Abholung von Speisen, oder installieren Lieferdienste. Unterstützend startet Mettmann-Impulse die Aktion „Mettmann auf Rädern“. Dazu gibt es unter www.me-impulse.de/me-to-go eine Übersichtsliste. Gastrobetriebe, die nicht schon beim ersten Lockdown in der Impulse-Lieferliste dargestellt waren, können sich per E-Mail an [email protected] wenden. Der Eintrag ist kostenlos.

„Dazu benötigen wir das Logo, Kontaktdaten wie Adresse und Telefonnummer sowie die Bestell-, Abhol- oder Lieferzeiten“, erklären die Initiatoren der Aktion. „Wir rufen alle Mettmannerinnen und Mettmanner dazu auf, regen Gebrauch davon zu machen und bei unseren lokalen Gaststätten zu bestellen, damit diese Betriebe die Zwangsschließung wirtschaftlich überleben.“

Auch auf dem Einzelhandel verweist Mettmann-Impulse: „Händler sind dahingehend betroffen ist, dass nur noch eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche einen Laden betreten darf.“ Auch hier seien Umsatzverluste  vorprogrammiert. Der Appell der Werbegemeinschaft: „Lassen Sie unsere lokalen Geschäfte nicht im Stich, bestellen Sie auch dort online oder kaufen Gutscheine.“