Geschlossene Schranken sind für Verkehrsteilnehmende ein eindeutiges Signal: Stopp! Foto: Polizei
Geschlossene Schranken sind für Verkehrsteilnehmende ein eindeutiges Signal: Stopp! Foto: Polizei

Velbert. Die Polizei in Velbert appelliert an Verkehrsteilnehmende, die an Bahnübergängen geltenden Regeln zu halten.

In den vergangenen zwölf Monaten hat die Polizei 23 Einsätze an drei Bahnübergängen im Stadtgebiet registriert, weil die Schranken aufgrund von Störungen dauerhaft geschlossen waren. Das ist das Ergebnis einer Recherche, die die Behörde aus aktuellem Anlass angestoßen hat: „In den vergangenen Tagen wurden der Polizei an den Bahnübergängen Bernsaustraße, Kuhlendahler Straße und Bleibergstraße verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern Autofahrer gemeldet, die trotz geschlossener Bahnschranke an den Seiten der Schranke vorbeifuhren, um anschließend über die Gleise zu fahren“, heißt es von der Polizei.

Dass derartige Manöver Gefahren darstellen, zeigt unter anderem ein Unfall im September an der Bleibergstraße: Ein Kleintransporter wurde von einer Regionalbahn touchiert.

In der vergangenen Woche, am 29. Oktober, kam es laut Polizei an einem Bahnübergang in Langenberg zu einem Unfall. Ein bislang unbekannter Busfahrer war gegen die sich bereits absenkenden Bahnschranken gefahren war, um nicht vor der verschlossenen Schranke warten zu müssen. Hier hatte der Führer eines herannahenden Güterzuges eine Vollbremsung einleiten müssen, um einen möglicherweise verheerenden Zusammenstoß zu verhindern, berichtet die Polizei.

Die Behörde appelliert: „Eine geschlossene Bahnschranke heißt Stopp!“.

Übergänge sollten Verkehrsteilnehmende nur dann überqueren, wenn die Schranken geöffnet sind. Wo die drohende Lebensgefahr nicht ausreicht: „Wenn Sie trotz geschlossener Schranken einen Bahnübergang passieren, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.“, erklärt die Polizei.