Wülfrath. Mit der Änderung der Corona-Schutz-Verordnung NRW ist der Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten auf Sportanlagen möglich.
Darauf weist die Stadt Wülfrath hin und erläutert: Als Individualsport gelten Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden. Dazu gehört Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches.
Aufgrund der neuen Bestimmungen ist die städtische Sportanlage „Lhoist Sportpark“ am Erbacher Berg ab sofort bis Montag, 30. November, täglich in der Zeit von 8 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für den Individualsport geöffnet.
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