Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Die Kreisstadt Mettmann sucht zum 28. Juli 2021 für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Nord eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Darüber informiert die Stadtverwaltung:

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie bei  Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden über einen Vergleich wieder herzustellen.

Dabei können viele Bereiche betroffen sein, zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld- und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, es werden festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet.

Wer sich für die Aufgabe interessiert, muss gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahren alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Ferner sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Schiedsstelle ist Organ der Rechtspflege

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch sein und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Die getroffenen Vereinbarungen ( Vergleich/ Anerkenntnis ) müssen schriftlich so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ( BDS ) in einem speziellen Einführungslehrgang geschult. Regelmäßige Weiterbildungen werden ebenso angeboten.

Neben der Übernahme der Sachkosten durch die Gemeinde, erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600 Euro. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung – dem Rat der Stadt Mettmann – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsticht obliegt dem Amtsgericht Mettmann.

Nähere Informationen zum Thema Schiedsmann / -frau gibt es online unter www.schiedsamt.de. Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31. Januar 2021 an die Stadtverwaltung Mettmann, Abteilung 1.1.1., Zentrale Verwaltung und Organisation Neanderstraße 85, in Mettmann zu richten. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter Telefon 02104 980-154  oder E-Mail [email protected] zur Verfügung.