Das Rathaus in Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren
Das Rathaus in Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die Stadtverwaltung Velbert macht darauf aufmerksam, dass ihre Beschäftigten von Donnerstag, 24. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021, Betriebsferien haben.

Sämtliche Fachbereiche, Abteilungen und Ämter sowie die Stadtbücherei bleiben in dieser Zeit geschlossen. Die hauptamtliche Wache der Feuerwehr und die Technischen Betriebe Velbert haben hingegen keine Betriebsferien.

Für die Zeit der Betriebsferien gelten folgende Sonderregelungen:

  • Zur Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen ist das Standesamt am Dienstag, 29. Dezember, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Die Beurkundungsmodalitäten sind zuvor per Telefon unter 02051/26-2509 mit dem Standesamt abzustimmen, die Unterlagen sind über die Einlasskontrolle am Haupteingang einzureichen. Der Rücklauf bearbeiteter Urkundsfälle erfolgt ebenfalls über die Einlasskontrolle oder postalisch.
  • Das ServiceBüro ist ausschließlich für dringende Melde- und Passangelegenheiten am Dienstag, 29. Dezember, von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
  • Der Kommunale Ordnungsdienst ist in Notfällen von Montag, 28., bis Mittwoch, 30. Dezember, jeweils von 10 bis 15 Uhr telefonisch unter 02051/26-2500 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten ist in dringenden Fällen die Notrufnummer der Polizei: 110 zu wählen.
  • Der städtische Jugendhilfedienst ist in Notfällen von Montag, 28., bis Mittwoch, 30. Dezember, jeweils von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Die Beschäftigten des Jugendhilfedienstes sind in der Oststraße 38 in Velbert-Mitte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung anzutreffen und telefonisch unter 02051/26-2941 erreichbar (Fax: 02051/26-132945).

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass „persönliche Vorsprachen“ im Rathaus und in den Räumen des städtischen Jugendhilfedienstes nur unter Beachtung der Corona-Hygieneregeln erfolgen dürfen. Hierbei sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Sämtliche Fachbereiche, Abteilungen und Ämter sind am Montag, 4. Januar 2021, unter Beachtung der Corona-Hygieneregeln und nach vorheriger Terminvereinbarung wieder geöffnet.