Blick von der Alten Kölnischen Landstraße auf das künftige Wohngebiet in Wülfrath. Fotos: Kling
Blick von der Alten Kölnischen Landstraße auf das künftige Wohngebiet in Wülfrath. Foto: Kling

Wülfrath. Wer auf der Alten Kölnischen Landstraße von der Düsseler Straße Richtung Mettmann wandert, kommt bald in einen Hohlweg. Wer die mit Bäumen bewachsene Flanke rechterhand erklimmt, entdeckt rechts das Ende der Bebauung Rotdornweg. Vor einem liegen – in Blickrichtung Ulmenweg und Kastanienallee – Wiesen und Äcker. Und das künftige Baugebiet Haselnussweg.

„Für Wülfrath ein wichtiger Schritt“, sagt Dr. Stefan Holl, Bau- und Planungsdezernent bei der Stadt Wülfrath. Von „Arrondierung“ sprechen die Fachleute, wenn eine Bebauung „abgerundet“ werden soll. Ein Blick auf die Karte zeigt, was gemeint ist: Das Gebiet zwischen  der Alten Kölnischen Landstraße und Ulmenweg ist eine Freifläche zwischen zwei Bebauungen. Und diese Lücke soll bald geschlossen werden.

Das ist bekanntlich erklärtes Ziel von Politik und Stadtverwaltung: Vorrangig Freifläche zu bebauen, für die es bereits Baurecht gibt.

Und dieses Baurecht besteht dort schon ein paar Jahre. Genauer: Der dazugehörige Bebauungsplan Kastanienallee ist seit 1994 rechtskräftig. Mehr als ein Vierteljahrhundert hat es gedauert, bis dieses Baurecht umgesetzt wird.

Zwar sind immer noch nicht alle Verträge zwischen Grundstückseigentümern und den vorgesehenen drei Bauträgern unterschrieben. Aber Dezernent Holl und Simon Strecker, Geschäftsführer der GWG, gehen davon aus, dass es im kommenden Jahr losgeht.

Nach bisherigem Stand entstehen am künftigen Haselnussweg 64 plux x Wohneinheiten. Genau lässt sich das noch nicht sagen, weil für einen kleineren Teil des Geländes Planung und Vertragsunterzeichnungen noch nicht abgeschlossen sind.

Ein „wichtiger Schritt für Wülfrath“ ist aus Sicht des Dezernenten die Entwicklung auch deshalb, weil es im gesamten Stadtgebiet sonst keine Baufläche mit Baurecht mehr gebe, die so vielen Menschen ein neues Zuhause bieten könne.

Über denselben Bebauungsplan ist vor etwa einem Dutzend Jahre auch die Bebauung Schlehenweg entstanden. Heute haben die Anwohner aber Sorge, dass die Erschließung des neuen Baugebiets massive Belastungen für sie ergeben werde.

„Wenn ich am Schlehenweg wohnen würde, wäre ich auch nicht begeistert“, sagt Stefan Holl. Aber aus Sicht der Planer gibt es keinen anderen Weg. Die Alte Kölnische Landstraße sei ein Bodendenkmal, eine Erschließung des Baugelände über die viel von Wanderern und Radfahrern genutzte Straße sei deshalb unmöglich.

Der Schlehenweg ist verkehrsberuhigter Bereich – und das soll er auch bleiben. „Wir werden mit größter Sorgfalt darangehen“, sagt Holl zur bevorstehenden Erschließung. Er kann sich zum einen eine Ampelregelung vorstellen. Zum anderen könnten die Bäume im Straßenraum für die Zeit der Bauarbeiten herausgenommen werden.

Die Erschließung übernimmt die GWG, die Wohnungsbaugesellschaft, die zu größten Teilen der Stadt gehört. Geschäftsführer Strecker rechnet damit, dass die Arbeiten Ende März, Anfang April beginnen. Die Herrichtung von Straße und Kanälen wird seiner Schätzung nach etwa ein halbes Jahr lang dauern.

Bis Ende 2024 könnte die Errichtung der Häuser, zumeist Doppelhäuser, abgeschlossen sein, schätzt Strecker. Die Erschließung rechnet die GWG mit den Investoren ab. Die künftigen Hausbesitzer bezahlen sie über ihren Kaufpreis.

Die Stadt Wülfrath selbst will in den nächsten Tagen die Anwohner des Schlehenwegs informieren. Früher wäre das aus Sicht von Dezernent Holl kaum möglich gewesen, weil die Verträge zwischen allen Beteiligten immer noch nicht unter Dach und Fach sind.
Eines steht aber schon heute fest: Eine andere Erschließungsmöglichkeit als über den Schlehenweg wird bis dahin niemand gefunden haben.

„Mit größter Sorgfalt“: Über den Schlehenweg wird die Erschließung des neuen Baugebiets erfolgen.
Blick vom Ulmenweg auf den Schlehenweg, der bislang rechts endet. Dort soll die Straße künfig weitergeführt werden in das Baugebiet Haselnussweg.