Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat für das kommende Jahr zahlreiche Veränderungen angekündigt. Foto: VRR
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat für das kommende Jahr zahlreiche Veränderungen angekündigt. Foto: VRR

Gelsenkirchen/Kreis Mettmann. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat Neuerungen im Tarif ab Januar 2021 angekündigt.

Der Verkehrsverbund weist auf mehrere Änderungen hin, unter anderem die Zurücknahme der erfolgten Preissenkung durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Januar.

VRR-Vorstand José Luis Castrillo. Foto: VRR
VRR-Vorstand José Luis Castrillo. Foto: VRR

„Wir wissen es zu schätzen, dass uns über die vergangenen Monate unsere Kundinnen und Kunden die Treue gehalten haben“, so VRR-Vorstand José Luis Castrillo. „Dass wir in den vergangenen Monaten sogar neue hinzugewonnen haben, stimmt uns sehr positiv“.

Der Tarif würde nun flexibel an die sich ändernden Lebensumständen angepasst. „Wir arbeiten in enger Abstimmung mit unseren politischen Gremien aktuell an einfachen Tarifen, die das Thema „neue Arbeitsmodelle“ aufgreifen und praxisnah darstellen“, so Castrillo.

Man beobachte beim VRR die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und das Kundenverhalten und entwickele den VRR-Tarif entsprechend weiter.

Zu den Tarif-Änderungen ab Jahresbeginn teilt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit:

Kundenaktionen für Abonnenten

Pandemiebedingt konnte der Verbund einige tarifliche Aktionen in diesem Jahr leider nicht umsetzen, sodass sich der VRR entschieden hat, diese ins Jahr 2021 zu übertragen. So können Fahrgäste, die ein Ticket 2000 oder ein Bären-Ticket besitzen, innerhalb eines noch festzulegenden Aktionszeitraums unter der Woche schon vor 19 Uhr eine weitere Person im Geltungsbereich ihres Tickets mitnehmen. Die Mitnahme ist dann montags bis freitags ganztägig möglich.

Zudem können Ticket 1000-Abonnenten aller Preisstufen im kommenden Jahr das Ticket 2000 in der gleichen Preisstufe mit allen Zusatznutzen ohne Aufpreis für drei Monate testen. Die Aktionszeiträume starten voraussichtlich am 1. März, 1. April und 1. Mai und dauern jeweils drei Monate. Detaillierte Informationen zu den Aktionen und Terminen gibt der VRR in den nächsten Wochen bekannt.

Fahrradmitnahme

Für Kundinnen und Kunden, die ihr Fahrrad mit in Bus und Bahn nehmen möchten, gibt es ab Januar 2021 mit einem Fahrrad-Ticket VRR eine neue Verbundalternative zum Fahrrad-Tages-Ticket NRW. Statt eines Zusatz-Tickets für 3,60 Euro pro Fahrt kann das Fahrrad dann für den gleichen Preis 24 Stunden verbundweit mitgenommen werden – und zwar beliebig oft. Das Fahrrad-Ticket ersetzt das bisherige Zusatz-Ticket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war. Das Zusatz-Ticket wird dann nur noch für die Geltungsraumerweiterung und die Erste-Klasse-Nutzung benötigt.

Insofern können auch Zusatz-Tickets, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft wurden, mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr für die Fahrradmitnahme verwendet werden. Der VRR bietet allerdings einen dreimonatigen Kulanzzeitraum an, in dem das bisherige Zusatz-Ticket für die Fahrradmitnahme genutzt werden darf. Die Tickets werden von den Verkehrsunternehmen aber auch umgetauscht oder erstattet.

Die Fahrradmitnahme kann auch in der „nextTicket“-App in Kombination mit den Luftlinientarif auf allen ÖPNV-Relationen im VRR-Gebiet hinzugebucht werden. Der Preis für eine Fahrradmitnahme reduziert sich ab dem 1. Januar 2021 auf 1,80 Euro pro Fahrt und Fahrrad. Bei einer Hin- und Rückfahrt liegt der Preis somit ebenfalls bei 3,60 Euro. In mehrere Vielfahrer-Tickets des VRR ist die Fahrradmitnahme bereits enthalten.

Einfach weiterfahren in NRW

Mit dem Einfach-Weiter-Ticket NRW können Fahrgäste ihr Abo-Ticket für Fahrten über die Grenzen des Verbundraumes in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Richtung Köln oder den Aachener Verkehrsverbund erweitern.

Ab dem 1. Januar 2021 ist dies auch für Fahrten in den westfälischen Raum im Rahmen des Westfalen Tarifs möglich. Zum neuen Jahr wird dann ein pauschales Einfach-Weiter-Ticket NRW (EWT NRW) zum Preis von 6,80 Euro in ganz NRW einschließlich Westfalen als Ergänzung zur Zeitkarte eingeführt. Das bestehende Anschluss-Ticket NRW wird zum 1. Januar 2021 eingestellt.

Abonnementbedingungen

Bereits Mitte des Jahres 2020 wurden in den VRR-Gremien neue Abonnementbedingungen beschlossen. Abo-Tickets können jederzeit zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.

Neu ist, dass bei einer Kündigung in den ersten zwölf Monaten eine Gebühr von einmalig 20 Euro erhoben wird, unabhängig von der Nutzungsdauer in diesem Zeitraum. Ab dem zweiten Vertragsjahr gelten die bestehenden monatlichen Kündigungsregelungen. Dann ist eine Kündigung des Abos jederzeit zum 15. eines Monats zum Monatsende ohne weitere Kosten möglich.

Bei Abschluss eines Abos noch bis zum 31. Dezember 2020 entfällt bei einer Kündigung in den ersten zwölf Monaten die Gebühr von 20 Euro.

Angebote für Groß- und Firmenkunden

Nach Ablauf des zweijährigen Tarifpilotprojekts „Arbeitgeberzuschussmodell“ wird dieses Modell zum 1. Januar 2021 unter der neuen Bezeichnung „Großkunden-Vorteilsprogramm“ in das VRR-Angebot dauerhaft übernommen.

Beteiligt sich der Arbeitgeber am Ticket, erhalten die Mitarbeiter einen zusätzlichen Rabatt. Sie können dabei unter den Tarifprodukten Ticket 1000 / Ticket 2000, Bären-Ticket und Young-Ticket-Plus wählen. Durch den Arbeitgeberzuschuss sowie den VRR-Rabatt ergeben sich niedrigere Ticketpreise. So kostet beispielsweise ein übertragbares Ticket 2000 in der Preisstufe A3 mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Euro durch den Arbeitgeber 45,21 Euro.

Alte Tickets gültig bis Ende März 2021

Mit Ablauf der Mehrwertsteuerabsenkung zum 31. Dezember 2020 tritt der alte, vor dem 1. Juli 2020 gültige Steuersatz, wieder in Kraft.

Entsprechend werden ab Jahresbeginn mit Wirkung zum 1. Januar 2021 die Preise in den Preisstufen Kurzstrecke bis Preisstufe C und die verbundweit gültigen Tickets der Preisstufe D (Bären-Ticket, Schoko-Ticket, Semesterticket, Vorkurs-Ticket und das Young-Ticket-Plus) wieder auf den Stand vor dem 1. August 2020 zurückgesetzt. Das gilt ebenso für die Preise der 4er-Tickets und 10er-Tickets.

4erTickets und 10erTicket, 24-/48-Stunden-Tickets und Zusatz-Tickets werden zu den aktuell geltenden Preisen noch bis zum 31. Dezember 2020, 24 Uhr, verkauft. Sie sind dann noch bis zum 31. März 2021 gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden.

Zudem können Nahverkehrskunden diese alten und nicht genutzten Tickets bis zum 31. Juli 2023 in allen Kunden-Centern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Dabei wird der Differenzbetrag bei Umtausch kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.

Reguläre Monatskarten für Dezember 2020 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 4. Januar 2021.

Monatskarten für Januar 2021 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2021 ausgegeben.

Welche zusätzlichen Leistungen die verschiedenen Tickets bieten, erfahren Fahrgäste im Internet unter: https://www.vrr.de/de/magazin/auf-einen-blick-die-zusatzleistungen-der-abo-und-monatstickets/.