Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Nach der gemeindescharfen Abrechnung des Landes entfällt auf Wülfrath ein Gewerbesteuerausgleich in Höhe von rd. 6,9 Mio. Euro. Die Stadtverwaltung erläutert, wie es zu der Höhe des Ausgleichs kommt:

Ohne weitere Vorankündigung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW auf seiner Homepage bekanntgegeben, dass die Auszahlung nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW an die Städte und Gemeinden am 14. Dezember 2020 erfolgt.

Nach vorläufigen Berechnungen der Kämmerei wurde in Wülfrath ein Gewerbesteuerausgleich von rd. 6,5 Mio. Euro erwartet. Bürgermeister Rainer Ritsche und Kämmerer Stephan Hölterscheidt freuen sich darüber, dass Bund und Land den Gewerbesteuerausgleich in dieser Höhe an die Kommunen noch im laufenden Jahr zur Auszahlung bringen werden.

Die verhältnismäßig hohe Summe ist laut Stadtverwaltung darin begründet, dass Wülfrath im Referenzzeitraum IV. Quartal 2016 bis III Quartal 2019 durchschnittlich relativ hohe Ge-werbesteuererträge erzielt hat. Demgegenüber sei die Gewerbesteuer in dem zu verglei-chenden Bemessungszeitraum IV Quartal 2019 bis III Quartal 2020 extrem stark eingebro-chen. Da heftige Einbrüche bereits zum Haushaltsbeschluss im März 2020 von der Verwal-tung erwartet worden seien, haben man bereits einen deutlich reduzierten Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 8,75 Mio. Euro in die Planung eingestellt. Voraussichtlich werden im laufenden Jahr aber nur 5,9 Mio. Euro Gewerbesteuererträge realisiert.

In den Jahren 2015 bis 2018 betrugen die jährlichen Gewerbesteuererträge noch 12 bis 13 Mio. Euro jährlich. Der über den belegten Gewerbesteuerschaden (Vergleich Haushaltsansatz – Erstattungsbetrag) hinausgehende Erstattungsbetrag ist zum Ausgleich anderweitiger pandemiebedingter Schäden einzusetzen. Hier werden beispielsweise Mindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus den Einkommens- und Umsatzsteueranteilen, über 200.000 Euro Mindererträge aus entgangenen Kita- und OGS-Gebühren oder Einnahmeeinbußen beim Hallenbad und sonstigen Sporteinrichtungen erwartet. Darüber hinaus sind bisher pandemiebedingte Mehraufwendungen von annähernd 300.000 Euro entstanden.

Das werde nach Einschätzung des Kämmerers aber noch nicht alles sein. Die endgültige Schadenhöhe für das Jahr 2020 kann erst nach dem 31. Dezember 2020 beziffert werden Die Bescheide über den Gewerbesteuerausgleich sollen den Gemeinden umgehend zugestellt werden. „Bei aller Freude über diese Mitteilung, kann unter den gegebenen Umständen noch keine verlässliche Prognose über das zu erwartende Jahresergebnis erfolgen“, heißt es aus dem Rathaus. „Vermutlich wird der Jahresabschluss dieses schwierigen Jahres aber trotzdem nicht positiv ausfallen.“