In Corona-Zeiten gehen weitaus mehr Pakete auf den Versandweg als sonst. Foto: pixabay
In Corona-Zeiten gehen weitaus mehr Pakete auf den Versandweg als sonst. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Hinweise für den Versand von Weihnachtspäckchen. 

Wegen der Corona-Pandemie werden in diesem Jahr vor dem Fest mehr Pakete verschickt als sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger rund um Paketsendungen ins Haus.

Weitere Informationen rund um den Brief- und Paketversand gibt es im Online-Portal www.post-ärger.de der Verbraucherzentralen NRW.

„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“, rät Andreas Nawe von der Verbraucherzentrale in Langenfeld für eine sichere Zustellung.

Damit es rechtzeitig vor dem Fest mit dem Versenden und Empfangen klappt, gibt Andreas Nawe Paketkunden einige Tipps:

Vor dem Versand

Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind.

Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollte auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichtet werden.

Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch verschiedene Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.

Rechtszeitig losschicken

Damit die Geschenke pünktlich zum Fest beim Empfänger ankommen, sollte in der Vorweihnachtszeit ein ausreichendes Zeitpolster von sieben bis zu zehn Tagen für den Versand einkalkuliert werden.

Ersatzzustellung beim Nachbarn

Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen, falls die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt.

Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.

Verzögerte Lieferung

Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten. Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen. Diese sind allerdings erheblich teurer als der Standardversand.

Beschädigte Pakete

Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller dies gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.

Paketverlust

Bei Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, können Absender oder Empfänger dies dem Kundenservice melden und einen kostenlosen Nachforschungsauftrag stellen. Dabei muss der genaue Paketinhalt angeben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden.

Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit. Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt es bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.

Wissenswertes rund um Weihnachten im Verbraucheralltag ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/weihnachten.