Die Stadt Heiligenhaus informiert. Foto: Mathias Kehren
Die Stadt Heiligenhaus informiert. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Ab Mittwoch ist das Rathaus in Heiligenhaus nur für Besucher mit Termin geöffnet. Die Stadtbücherei ist geschlossen, die Einhaltung der Schutzvorkehrungen an Silvester („Böllerverbot“) soll streng kontrolliert werden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Ab Mittwoch, 16. Dezember, beginnt der erneute Lockdown zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens. In Heiligenhaus hat eine Krisenstab unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Beck getagt und beschlossen, welche Maßnahmen in der Stadt Heiligenhaus zu ergreifen sind:

Rathaus und Verwaltung

Analog zum ersten Lockdown im März dieses Jahres wird das Rathaus ab Donnerstag, 17. Dezmeber, bis zunächst zum 10. Januar geschlossen. Bereits vereinbarte Termine behalten Bestand.

Zur Erledigung von unaufschiebbaren, zwingend notwendigen Angelegenheiten können Termine mit dem jeweiligen Ansprechpartner (www.heiligenhaus.de) direkt oder über die geschaltete Telefon-Hotline 02056 / 13-0 vereinbart werden. Die Hotline wurde dafür personell aufgestockt.

Die planmäßige Schließung des Rathauses zwischen den Feiertagen, d.h. vom 28. Dezember bis zum 2. Januar, wird aufrecht gehalten.

Musikschule

Aufgrund des Lockdowns wird die Musikschule ab dem 16. Dezember den Präsenz-Unterricht erneut auf E-Learning umstellen. Die Lehrer nehmen Kontakt zu ihren Schülern auf. Während der unterrichtsfreien Tage vor und nach den Weihnachtsferien wird der Unterricht von der Musikschule online durchgeführt.

Bücherei

Die Stadtbücherei Heiligenhaus ist ebenfalls vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Vom 16. bis 18. Dezember und vom 5. bis 8. Januar ist das Team der Stadtbücherei für individuelle Fragen telefonisch (02056/60024) und per Mail ([email protected])  zu erreichen, dazwischen sind Betriebsferien. Neue Mahngebühren fallen während der Schließung nicht an. Fällig werdende Medien werden automatisch verlängert.

Stadtwerke und Hallenbad

Sowohl der Unternehmenssitz der Stadtwerke an der Abtskücher Straße, als auch der Service-Point im Pavillion auf dem Rathausplatz werden bis zum 10. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stadtwerke sind zu erreichen unter Tel.: 02056 590-0 und unter www.stadtwerke-heiligenhaus.de.

Auch das von den Stadtwerken betriebene Heljensbad muss weiterhin geschlossen bleiben.

Grünannahmestelle

Von den Schließungsmaßnahmen ist erneut auch die Grünannahmestelle an der Friedhofsallee betroffen (17.12.2020 bis zunächst 10.01.2021).

Im Hinblick auf die Entsorgung der Weihnachtsbäume im neuen Jahr wird diese, wie in den Vorjahren auch, durch den Dienstleister Awista erfolgen. Die entsprechenden Abholtermine finden Sie ab der nächsten Woche im Abfallkalender 2021 oder online unter www.heiligenhaus.de.

Böllerverbot

Die Neufassung der Coronaschutz-Verordnung sieht grundsätzlich ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik vor. Die Stadtverwaltung rechnet aber damit, dass möglicherweise noch Restbestände aus dem Vorjahr zum Einsatz kommen könnten. Für diesen Fall plant die Stadt Heiligenhaus eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die ganz konkret auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ein Feuerwerksverbot vorsieht.

„In enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde und durch die erneute Unterstützung durch den THW-Ortsverband, wird die Einhaltung sowohl des Böllerverbots als auch der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und der Kontaktbeschränkungen engmaschig kontrolliert“, kündigt Bürgermeister Michael Beck an.