FFP2-Masken gehören in die Klasse der filtrierenden Masken. Foto: pixabay
FFP2-Masken sollen zur Bekämpfung der Pandemie verstärkt zum Einsatz kommen. Foto: pixabay

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium hat einen Flyer mit Informationen zu FFP2-Masken veröffentlicht. 

Seit Dienstag können Anspruchsberechtigte bis zum 6. Januar bundesweit drei Schutzmasken in einer Apotheke ihrer Wahl abholen. Darauf weist das NRW-Gesundheitsministerium hin. „Anspruch auf Schutzmasken haben zum Beispiel Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen besondere Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen“, heißt es aus dem Ministerium. Für die Abholung genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen.

Ab Januar 2021 sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.

Gesundheitsministerium gibt Tipps für Käufer

Wer nicht zu den anspruchsberechtigten Gruppen gehört, FFP2-Masken jedoch selbst kaufen möchte, erhält Informationen über einen neuen Flyer des NRW-Gesundheitsministeriums. Darin enthalten sind unter anderem die Merkmale, über die FFP2-Masken verfügen sollten.

„FFP2-Masken senken die Gefahr für eine Ansteckung deutlich. Klar ist aber auch, dass sie alleine keinen vollkommenen Schutz vor dem Coronavirus bieten. Personen, die diese Art Masken tragen, sollten daher auch weiterhin achtsam sein, also Abstand halten und Hygiene beachten“, macht Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann deutlich.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Mund-Nasen-Bedeckungen bieten filtrierende Atemschutzmasken, so unter anderem FFP2-Masken, auch einen Schutz für Trägerinnen und Träger.

Das NRW-Gesundheitsministerium gibt die folgenden Hinweise für die Anschaffung von FFP2-Masken:

  • Angabe des Herstellers und eindeutige Kennzeichnung des Modells
  • Klasse (FFP2)
  • Angabe von Nummer und Jahr der zu Grunde liegenden Norm
  • Mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften
  • Kennzeichnung NR (not reusable = nicht wiederverwendbar) oder R (reusable = wiederverwendbar)
  • Eine vierstellige Kennnummer gibt Auskunft darüber, welche Prüfstelle die Qualität der FFP2-Masken überwacht. In der NANDO-Datenbank kann man sich mit Hilfe der Kennnummer die entsprechende Prüfstelle anzeigen lassen
  • Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache

Der Flyer mit weitere Informationen ist auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums abrufbar unter: www.mags.nrw/broschuerenservice.