Für Ausweisdokumente gelten ab 2021 neue Regeln. Foto: Bundesdruckerei
Für Ausweisdokumente gelten ab 2021 neue Regeln. Foto: Bundesdruckerei

Velbert. Ab 1. Januar 2021 gelten neue Regeln und Preise für Ausweisdokumente. Die Gebühr für einen Personalausweis steigt auf 37 Euro. Die Gültigkeitsdauer für einen Kinderreisepass sinkt von sechs auf ein Jahr. Daüber informiert die Stadtverwaltung Velbert.

Erstmals seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat vor zehn Jahren werden die Gebühren für die Ausstellung des Ausweisdokumentes durch die Bundesregierung angepasst. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gültigkeitsdauer bleibt wie bisher bei zehn Jahren. Im Gegenzug fallen keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises an. Bislang werden hierfür jeweils 6 Euro verlangt. Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, beträgt weiterhin 22,80 Euro.

Einführung der eID-Karte

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Die „eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) können damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.

Diese Funktion steht bislang lediglich Bundesbürgerinnen und -bürgern mit dem Personalausweis sowie Ausländerinnen und Ausländern, die unter das Aufenthaltsgesetz fallen (mit dem elektronischen Aufenthaltstitel) zur Verfügung.

Die eID-Karte ist kein Ausweis und somit kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht. Eine Aufnahme eines Lichtbildes in die eID-Karte ist nicht vorgesehen.

Die Karte kann gegen eine Gebühr in Höhe von 37 Euro im Service-Büro beantragt werden. Ein anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis muss vorgelegt werden, damit eine persönliche Identifizierung möglich ist.

Laufzeitänderung beim Kinderreisepass

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter zwölf Jahren kann der Reisepass beantragt werden. Der gegenwärtige deutsche Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speicherelement (Chip) und darf daher aus europarechtlichen Gründen nicht länger als ein Jahr gültig sein.

Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wird ab dem 1. Januar 2021 von aktuell sechs Jahren auf ein Jahr reduziert. Allerdings behalten die bereits ausgestellten Kinderreisepässe ihre Gültigkeit. Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass 13 Euro kostet und für 6 Euro um ein weiteres Jahr dann jeweils verlängert werden kann.

Online-Terminvereinbarung nutzen

Abschließend bittet das ServiceBüro verstärkt die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zu nutzen, da das Telefonaufkommen weiterhin sehr stark beansprucht ist. Terminanfragen können auch per E-Mail gestellt werden, hier kann die Bearbeitungszeit aber bis zu drei Werktage dauern. Zu beachten ist, dass ohne vorherige Terminvereinbarung ein Zugang ins Service-Büro mit Hinweis auf die bestehenden Abstands- und Hygienevorschriften der Corona-Schutzverordnung weiterhin nicht möglich ist. Das gilt für alle drei Standorte in Mitte, Neviges und Langenberg. Terminvereinbarungen sind online möglich unter www.velbert.de, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02051/26-2391.