Für den Handel zwischen der EU und Großbritannien gibt es einen
Für den Handel zwischen der EU und Großbritannien gibt es einen "Deal". Foto: pixabay

Kreis Mettmann/Düsseldorf. „Besser spät als gar nicht!“, resümiert IHK-Präsident Andreas Schmitz zu dem Durchbruch bei den Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien zu einem Freihandelsabkommen.

Dieser am Heiligen Abend verkündete „Deal“ wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und bietet ein Regelwerk für die künftigen Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. „Wir gehen dennoch davon aus, dass es im neuen Jahr nicht zuletzt wegen der Reisebeschränkungen zur Covid-19-Mutation weiterhin zu Lkw-Staus an den Seehäfen und am Eurotunnel, zu Komplikationen bei der Zollabwicklung und viel Verwirrung rund um die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung kommen wird. Offensichtlich konnte aber ein desaströses ‚Worst-Case-Szenario‘ in letzter Minute verhindert werden“, so Schmitz erleichtert.

Auch wenn seit dem Brexit-Referendum 2016 das Handelsvolumen mit dem Vereinigten Königreich stark gesunken ist, ist Großbritannien nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftspartner, heißt es von der IHK Düsseldorf. Rund 1.000 Unternehmen im IHK-Bezirk unterhalten regelmäßige Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Die etwa 500 britischen Unternehmen, die sich vor Ort angesiedelt haben, sind die drittgrößte Gruppe internationaler Investoren in Düsseldorf und im Kreis Mettmann.

Die IHK Düsseldorf informiert unter www.duesseldorf.ihk.de/Brexit über Fragen von Unternehmen rund um das Großbritannien-Geschäft.

Der IHK-Brexit-Helpdesk ist zwischen den Feiertagen für alle Zollformalitäten unter der Rufnummer 0211 3557-342 und für Fragen rund um die künftige Handelspolitik unter der Rufnummer 0177 6710549 erreichbar.