Einmal im Jahr gibt es eine Info von der Deutschen Rentenversicherung. Bild: pixabay
Einmal im Jahr gibt es eine Info von der Deutschen Rentenversicherung. Bild: pixabay

Kreis Mettmann. Der Grundrentenzuschlag wird ab Sommer ausgezahlt, dann rückwirkend für die Zeit seit Jahresbeginn. Darauf weist Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese hin.

„Mehr als 5000 Menschen im Kreis Mettmann haben voraussichtlich Anspruch auf die jetzt neue eingeführte Grundrente“, so Kerstin Griese. „Das sind Rentnerinnen und Rentner, die unser Land jahrelang am Laufen gehalten haben. Ihre Leistung verdient Anerkennung“, betont die niederbergische Abgeordnete.

Wer wenig Geld verdient hat, obwohl er oder sie mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, werde die Rentenaufstockung bekommen. Ausgenommen seien nur Rentnerinnen und Rentner, deren versteuerbares Monatseinkommen beispielsweise wegen Mieteinnahmen 1.250 Euro (beziehungsweise 1950 Euro für Paare) übersteigt.

„Ausgezahlt wird der Grundrentenzuschlag ab dem Sommer, und zwar inklusive der seit Jahresbeginn aufgelaufenen Summen“, erläutert Griese. „Niemand muss die Grundrente beantragen, sie kommt automatisch. Das ist ein besonderer Fortschritt und zeigt, wie der Sozialstaat der Zukunft aussehen muss: bürgernah und serviceorientiert.“

An der Grundrente seien alle vorangegangen Bundesregierungen gescheitert, meint Kerstin Griese, die als zuständige Sozialstaatssekretärin an den koalitionsinternen Verhandlungen teilgenommen hatte. „Von dem jetzt endlich erreichten Durchbruch profitieren zum größeren Teil Frauen. Sie werden künftig besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben.“

Weitere Informationen zur Grundrente finden sich auf der Website des Bundesozialministeriums: www.bmas.de.