Begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen: Bundestagsabgeordnete Michaela Noll aus dem Kreis Mettmann. Foto: Büro Noll

Kreis Mettmann. Die Bundestagsabgeordnete für den Mettmanner Südkreis, Michaela Noll, begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

„Ich freue mich als langjährige Familienpolitikerin über die Einigung der Koalitionsparteien, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen“, erklärt Noll. Schon in ihrer Zeit als Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages habe sie sich für dieses Ziel eingesetzt.

„Viele Jahre haben wir über die richtige Formulierung diskutiert. Die jetzt erreichte Fassung, die in Artikel 6 Absatz 2 verankert werden soll, halte ich für eine gute Lösung“, berichtet die Abgeordnete.

So soll der Artikel lauten: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Dieser Vorschlag trage die deutliche Handschrift der CDU, erklärt Michaela Noll. „Die Rolle der Eltern ist uns wichtig. Eine staatliche Lufthoheit über Kinderbetten ist mit uns nicht zu machen. Ich werde bei den Kolleginnen und Kollegen für eine Zweidrittelmehrheit im Parlament werben. Kinderrechte ins Grundgesetz – das wäre für mich ein schöner Abschluss meiner politischen Tätigkeit, sollte die Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.“

Michaela Noll kandidiert nicht mehr für den nächsten Bundestag.