Die Kinderbetreuung ist aufgrund der Pandemie-Lage eingeschränkt worden. Foto: pixabay
Die Kinderbetreuung ist aufgrund der Pandemie-Lage eingeschränkt worden. Foto: pixabay

Mettmann. Auch in Mettmann werden im Januar die Elternbeiträge für Kita und offenen Ganztag erlassen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Am Montag startete auch in Mettmann der eingeschränkte Pandemiebetrieb für die Kindertagesbetreuung, der zunächst bis zum 31. Januar andauern soll. Die Einschränkungen gelten unter anderem für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege als auch für den Ogata-Bereich an den Grundschulen.

Für Eltern, die dringend und begründet eine Betreuung für ihr Kind benötigen, stehen die Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung, jedoch mit einem um zehn Stunden reduzierten Betreuungsumfang. Auch im Ogata-Bereich besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung. Eltern werden allerdings gebeten, ihre Kinder, wenn immer möglich, im Januar selbst zu betreuen.

Auch Bürgermeisterin Sandra Pietschmann schließt sich diesem Appell an: „Natürlich ist mir sehr bewusst, dass wir die Familien damit vor große organisatorische Herausforderungen stellen. Eine Vielzahl an Kindern wird bereits schon außerhalb der Einrichtungen betreut. Ich danke allen Eltern ganz herzlich für ihr großes Verständnis und den kreativen Umgang mit der Situation.“

Um die Eltern in der aktuellen Krise zu entlasten, hat sich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zusammen mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Januar zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge, die für Mettmann insgesamt 188.398 Euro betragen, teilen sich Land und Kommunen hälftig mit jeweils 91.799 Euro.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt Mettmann hat am Dienstagabend einstimmig mit den vom Rat übertragenden Befugnissen dieser Regelung zugestimmt.