Betreuung zu Hause: Familien sollten durch die Verdopplung der Kinderkrankentage entlastet werden. Foto: pixabay
Betreuung zu Hause: Familien sollten durch die Verdopplung der Kinderkrankentage entlastet werden. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Der Bundestag hat eine Verdopplung der Kinderkrankentage beschlossen. Der Bundesrat muss noch darüber beraten. 

„Ich bin sehr froh, dass wir eine maximal unkomplizierte Lösung gefunden haben“, so Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese zu den verdoppelten Kinderkrankentagen. „Die Bundesregierung hat das in Rekordzeit auf den Weg gebracht, und der Bundestag hat es soeben beschlossen.“

Kinderkrankentage gebe es jetzt wegen der Pandemie nicht nur dann, wenn ein Kind krank ist, erläutert Griese. „Sondern auch dann, wenn das Kind wegen der Aussetzung des Präsenzunterrichts nicht zur Schule geht oder die Kita pandemiebedingt nicht besucht.“ Das gelte auch dann, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten könnten. Wichtig sei auch, so Griese, dass die Kinderkrankengeldtage rückwirkend ab dem 5. Januar in Anspruch genommen werden können.

Kerstin Griese weiß, dass auch im Kreis Mettmann viele berufstätige Eltern verzweifelten, weil sie sich gezwungen sahen, die Notbereuungsangebote in Anspruch zu nehmen. „Spätestens mit dem Anstieg der Inzidenz auf zeitweise über 200 wurde uns allen noch einmal die Dramatik vor Augen geführt.“

Der Bundestag hat am Donnerstagvormittag beschlossen, die Zahl der Kinderkrankentage zu verdoppeln. „Bei Elternpaaren bekommen beide je 20 Tage und Alleinerziehende 40 Tage pro Kind, maximal 90 Tage bei mehreren Kindern.“

Das Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des Nettoeinkommens, für das der Bundestag 300 Millionen Euro aus Steuermitteln bereitstellt, wird von den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen. Ein ärztliches Attest wird dazu nicht benötigt, sondern es genügt eine Bescheinigung der Schule oder der Kita. „Auch die Schließung einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen wird als Grund anerkannt“, so Griese, die sich besonders dafür eingesetzt hat, dass auch Eltern von behinderten Kindern über zwölf Jahre die neuen Kinderkrankengeldtage nutzen können.