Die Folgen der Corona-Pandemie bestimmen wesentlich die aktuelle Entwicklung bei den kirchlichen Finanzen. Bild: EKiR

Düsseldorf. Den Finanzbericht der Kirchenleitung hat Oberkirchenrat Bernd Baucks, Leiter der Abteilung Finanzen und Diakonie im Landeskirchenamt, der 74. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgelegt. Die Folgen der Corona-Pandemie bestimmen wesentlich die aktuelle Entwicklung bei den kirchlichen Finanzen.

„Die Pandemie hat uns in deutlicher Weise vor Augen geführt, dass es bei aller Planung und Vorbereitung noch immer die Dimension des Unvorhersehbaren gibt“, erklärt Oberkirchenrat Bernd Baucks im Finanzbericht der rheinischen Kirche. Bedingt durch die Corona-Krise und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken rechnet die Planung mit einem Defizit von 7,5 Millionen Euro im Haushalt 2021. Diese Summe wird aus bestehenden Rücklagen gedeckt. Der Haushalt für dieses Jahr wird am Freitag von der Synode beraten und verabschiedet.

Langfristige Folgen sind noch nicht abzusehen
Das Kirchensteueraufkommen für 2020 werde aufgrund des wirtschaftlichen Still-stands massiv einbrechen, erwartet Baucks. Die landeskirchliche Planung geht von 12,5 Prozent weniger Kirchensteuereinnahmen im Vergleich zum Basisjahr 2019 aus. Damals betrug die Kirchensteuerverteilsumme rund 742 Millionen Euro. Für 2021 rechnet die rheinische Kirche aufgrund der Rahmenbedingungen mit einer langsamen Erholung, aber weiter mit fünf Prozent weniger Kirchensteuereinnahmen im Vergleich zu 2019. Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie sind nach Ansicht des Finanzchefs jetzt noch nicht absehbar. Durch die Corona-Krise bedingt sei aber der Konsolidierungsdruck für die Evangelische Kirche im Rheinland noch früher als vermutet ausgelöst worden. Die Kirchenleitung habe daher zwei Arbeitsgruppen initiiert, die Einsparungsvorschläge erarbeiten. Dabei geht es nach den Worten von Bernd Baucks auch um strukturell notwendige Veränderungen, die sich aus der so-genannten Freiburger Studie zur Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen ergeben.

„Verengter Blick auf Wachstum verengt den Blick auf Zukunftsfragen“
Als Kirche sei man mit der Notwendigkeit sich auf eine unsichere Zukunft einzustel-len nicht allein, so Baucks. Neben Austrittszahlen und der demografischen Entwick-lung seien auch wirtschaftliche Entwicklungen für eine Abschätzung der Ressourcen in der Evangelischen Kirche im Rheinland von Bedeutung. Dennoch stellt er fest: „Ein verengter Blick auf Wachstum verengt den Blick auf Zukunftsfragen und auch auf den Erhalt der Schöpfung.“ Trotz des Zusammenhangs von Wachstum und Kirchensteuer könne man sich industriepolitisch kein „weiter so wie vorher“ wünschen.

Finanzielle Entlastung für die Gemeinden
Zu den Neuerungen in der Finanzsystematik gehört die „Umlage für gemeinsame Aufgaben“. Dazu zählen die bisherige Umlage für Aufgaben der Landeskirche, die Umlage für die Evangelische Kirche in Deutschland, den kirchlichen Entwicklungs-dienst und die Pfarrbesoldungsumlage. Sie beträgt 21 Prozent der verteilten Kirchensteuersumme. Darin enthalten sind auch konkrete landeskirchliche Projekte, zum Beispiel zur Digitalisierung. Eine finanzielle Entlastung gibt es durch das geplante Erreichen einer 70-prozentigen Kapiteldeckung für die Versorgungssicherung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Aufwendungen können daher künftig auf 18 statt 25 Prozent der Kirchensteuermittel reduziert werden. Dies komme vor allem den Kirchenkreisen und Gemeinden zugute, so Oberkirchenrat Bernd Baucks.