Viele lokale Einzelhändler bieten eigene Online-Shops oder
Viele lokale Einzelhändler bieten eigene Online-Shops oder "Click and Collect"-Services an. Foto: pixabay

Velbert. Einkaufen in Corona-Zeiten läuft aufgrund der Einschränkungen und Geschäftsschließungen anders ab: Verbraucher bestellen Waren in Online-Shops oder greifen auf Liefer- oder Abholservices des stationären Einzelhandels zurück, um lokale Geschäfte in Zeiten der Pandemie zu unterstützen. 

Ein Buch im Internet bestellen und in Velbert bei der Buchhandlung abholen, oder einen Akkuschrauber im Baumarkt reservieren und und beim Abholen bezahlen – vor allem durch die Corona-Pandemie ist der „Click and Collect“-Kauf beliebt geworden. Welche Art von Vertrag geschlossen wird und wie es mit dem Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen aussieht, darüber informieren die NRW-Verbraucherschützer:

Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite (z.B. Online-Shop, Auktionsplattform) erworben, gilt das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie beispielsweise die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen keine Rolle.

Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht, der Kauf kann also nicht rückgängig gemacht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Ware über die Internetseite nur reserviert wird und die endgültige Kaufentscheidung vor Ort getroffen wird. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Achtung: Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder nur zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf!

Rückgabe oder Rücksendung

Sollte der Kunde nach einem „Click and Collect“-Kauf von seinem Widerrufsrecht rechtmäßig Gebrauch machen, braucht er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale am „Collect“-Ort, also im Laden auch wieder abgeben.

Alternativ ist es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt dann grundsätzlich jedoch der Kunde – es sei denn, der Händler bietet freiwillig -also aus Kulanz- an, die Rücksendekosten zu übernehmen. Der Händler bleibt auf den Rücksendekosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen.

Informationen und rechtliche Hilfestellungen gibt auch die Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW – zur Zeit ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter [email protected] zu folgenden Telefonzeiten: montags und donnerstags von 9.30 bis 13.30 Uhr sowie von 14.30 bis 18 Uhr; zudem dienstags und freitags von 9.30 bis 13.30 Uhr.

Weitere Hinweise rund um Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt es online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.