Wer Fördermittel für energetische Verbesserungen am Eigenheim beantragen möchte, soll es seit Jahresbeginn mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) einfacher haben. Bild: pixabay
Ratingen. Wer Fördermittel für energetische Verbesserungen am Eigenheim beantragen möchte, soll es seit Jahresbeginn mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) einfacher haben. „Der Bund bündelt und verbessert schrittweise seine Förderprogramme“, sagt Energieberaterin Susanne Berger. „Ab sofort reicht zum Beispiel ein Antrag aus, um Zuschüsse für unterschiedliche Einzelmaßnahmen zu bekommen.“
Eine Reihe von Veränderungen wird allerdings erst in den nächsten Monaten umgesetzt. Einige wichtige Neuerungen, die bereits seit Jahresbeginn gelten, hat Berger zusammengetragen:
Nur eine Antragsstelle: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, egal ob Wärmedämmung oder der Einbau einer Wärmepumpe, werden ab dem 01.01.2021 einheitlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.
Zuschuss für Mehrfamilienhäuser: Der 20-prozentige Zuschuss bei energetischen Sanierungen steht nun auch für Mehrfamilienhäuser zur Verfügung.
Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen insgesamt erhöhen sich von 50.000 auf 60.000 Euro pro Antrag und Jahr – und das nun beliebig oft.
Baubegleitung: Die Fachplanung und Baubegleitung wird weiterhin mit 50 Prozent bezuschusst, die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt zukünftig 5.000 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern. Ab 3 Wohneinheiten sind es 2.000 Euro pro Wohneinheit und maximal 20.000 Euro pro Zusage.
Bonus Sanierungsfahrplan: Wenn die geplante Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist, winkt ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent.
Bonus Biomasse: Biomasseheizungen (zum Beispiel Holzpelletheizungen) mit geringen Staubemmissionen werden zu 40 Prozent gefördert– bei einem Tausch weg vom Öl und mit dem Bonus Sanierungsfahrplan sind sogar 55 Prozent drin.
„Trotz einiger Vereinfachungen ist und bleibt Beratung wichtig“, erklärt Energieberaterin Berger. „Denn weiterhin müssen technische Mindestanforderungen eingehalten und die Anträge vorab gestellt werden.“ Informationen und Tipps rund um Fördermittel sowie Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Beratung gibt es unter 02102/1017890 oder unter 0211 / 33 996 555 und www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung
Darüber hinaus veranstaltet die Energieberatung Ratingen ein Online-Seminar „Fördermittel für die energetische Gebäudemodernisierung“ am 22.02.2021 um 17 Uhr. Anmeldungen sind ab sofort möglich unter [email protected].