Nur noch ein Besucher pro Tag - die neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann verschärft die Besuchsordnung in Alten- und Pflegeheimen. Foto: Pixabay
Nur noch ein Besucher pro Tag - die neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann verschärft die Besuchsordnung in Alten- und Pflegeheimen. Foto: Pixabay

Kreis Mettmann. Der Kreis Mettmann hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 19. Januar, in Kraft tritt. Demnach dürfen Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen nur noch einen Besucher pro Tag empfangen.

Aktuell sinkt die Inzidenz im Kreis Mettmann. Jedoch sei die Zahl der Infizierten in Alten- und Pflegeeinrichtungen immer noch sehr hoch, teilt die Kreisverwaltung mit. Aus diesem Grund hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und dem NRW-Gesundheitsministerium zum Schutz der Bewohner eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Allgemeinverfügung tritt ab Dienstag, 19. Januar, in Kraft und begrenzt die Besuche in den Einrichtungen. Bewohner dürfen bis auf Weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten. Zudem muss jeder Gast an jedem Besuchstag vor Ort durch einen Schnelltest negativ getestet worden sein. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von 500 Euro bestraft werden.

Den gesamten Inhalt der Allgemeinverfügung kann man im Amtsblatt des Kreises online unter www.kreis-mettmann.de nachlesen.