Der Corona-Lockdown gilt vorerst bis zum 14. Februar. Eine Verschärfung: Alltagsmasken müssen im ÖPNV und in Geschäften durch
Der Corona-Lockdown gilt vorerst bis zum 14. Februar. Eine Verschärfung: Alltagsmasken müssen im ÖPNV und in Geschäften durch "medizinische Masken" ersetzt werden. Foto: Volkmann

Bund und Länder haben heute die Verlängerung des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar beschlossen. Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Die Konferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten hat am Dienstag die Verlängerung des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar beschlossen. Weiterhin gelten die aktuellen Beschränkungen für Geschäfte und Dienstleistungen.

Auch für Schulen und Kindertagesstätten werden die derzeit geltenden Regelungen fortgeschríeben.

Neu ist, dass künftig im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften „medizinische Masken“ getragen werden müssen. Dazu zählen sowohl FFP2-Masken als auch sogenannte OP-Masken.

Arbeitgeber sollen Homeoffice ermöglichen, wo immer es möglich ist. Eine Verordnung dazu wird vorbereitet.

Die Mutation des Virus sei nach Angaben von Wissenschaftlern eine ernsthafte Gefahr, weshalb es dringend erforderlich sei, die Beschränkungen zu verlängern, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstagabend. „Wir müssen jetzt handeln“, auch wenn die Zahl der Infektionen zurückgehe. Nach Erfahrungen aus Großbritannien und Irland habe die Mutation des Virus das Potenzial, „das Infektionsgeschehen deutlich zu beschleunigen“. Die beschlossenen Maßnahmen seien deshalb eine Vorsorge für die Bevölkerung, aber auch für die Wirtschaft.

„Wo immer es geht, muss jetzt Homeoffice her“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei der Pressekonferenz am späten Dienstagabend. „Der Lockdown wirkt“, meinte Söder zu den sinkenden Infektionszahlen, aber es gebe keinen Grund zur Entwarnung: „Wir dürfen auf keinen Fall abbrechen.“