Ein Schüler steht vor einem ausgepackten Rucksack mit. Lernmaterial Foto: pixabay
Ein Schüler steht vor einem ausgepackten Rucksack mit. Lernmaterial Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Zum Ende des Schulhalbjahres 2020/2021 werden die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen Zeugnisse erhalten, darauf hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hingewiesen.


„Unseren Schülerinnen und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil entstehen“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Das sei die Leitlinie der gesamten Landesregierung.

„Deshalb muss und wird es auch in Pandemiezeiten Zeugnisse geben, damit die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen können“, erklärt Gebauer. „Jetzt kommt es darauf an, alle Vorkehrungen zu treffen, nun den Verlauf des Schuljahres 2020/2021 weiterhin sicher und erfolgreich zu gestalten.“

Zum Ende des Schulhalbjahres 2020/2021 werden Schüler „aussagekräftige Zeugnisse“ erhalten, heißt es aus dem Ministerium für Schule und Bildung „Das vergangene Schulhalbjahr hat fast vollständig im Präsenzunterricht stattgefunden. Daher gibt es Zeugnisse“, so die NRW-Ministerin. Es zahle sich jetzt aus, dass „unsere Schulen so lange wie möglich Präsenzunterricht erteilt haben“, so Gebauer. „Damit konnten wir unseren Schülerinnen und Schüler auch in Zeiten der Pandemie ein Stück Normalität geben und Lernerfolge dokumentieren und sichern.“

Aufgrund der Pandemie-Lage werden den Schulen in diesem Jahr bei der Zeugnisvergabe flexible Möglichkeiten eingeräumt: Zeugnisse können auf dem Postweg versandt werden oder an den Schulen angeholt werden. Mit Zustimmung der Eltern kann auch eine elektronische Vorabübermittlung mit späterer Aushändigung erfolgen. Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt zudem mit: Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der Grundschule, bleiben unverändert.

Die Zeugniskonferenzen und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen könnten wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Das Ministerium hat den Schulen jedoch empfohlen, digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu nutzen.