Das Impfzentrum für den Kreis Mettmann befindet sich in Erkrath. Foto: Kreis ME
Das Impfzentrum für den Kreis Mettmann befindet sich in Erkrath. Foto: Kreis ME

Kreis Mettmann. Erst ab dem 8. Februar können sich Bürger des Kreises, die 80 Jahre und älter sind, im Impfzentrum gegen Corona impfen lassen; Terminvereinbarungen sind ab dem 25. Januar möglich. Alle Über-80-Jährigen bekommen deshalb in dieser Woche Post vom Kreis – allerdings mit Nennung des ursprünglichen Starttermins.  

„Die Schreiben sind bereits unterwegs“, berichtet Landrat Thomas Hendele. „Allerdings wird darin noch der auch vom Land bereits seit Wochen kommunizierte Impfstart für den 1. Februar angekündigt. Umso unglücklicher sind wir, dass wir erst jetzt die Mitteilung vom Land erhielten, dass aufgrund produktionsbedingter Impfstoff-Lieferengpässe der Impfstart in den Impfzentren auf den 8. Februar verschoben werden muss. Das ist sehr ärgerlich – nicht nur für uns, weil wir alles dafür getan haben, den Impfbetrieb starten zu können, sondern noch viel mehr für die zahlreichen Senioren, die sich schnellstmöglich impfen lassen möchten. Wenigstens ändert sich am Termin für den Anmeldebeginn nichts. Ab dem 25. Januar sind die Leitungen zur kassenärztlichen Vereinigung offen.“

Der Umschlag, den die Senioren jetzt in ihrem Briefkasten finden, enthält zum einen ein Schreiben von Gesundheitsminister Laumann und zum anderen einen vom Landrat und vom jeweiligen Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin unterschriebenen Begleitbrief. Alle zusammen empfehlen den Senioren dringend, vom Impfangebot Gebrauch zu machen.

Corona-Impfungen: Termine telefonisch oder online

Im Schreiben des Ministers werden außerdem die Möglichkeiten der Terminvereinbarung und der Ablauf im Impfzentrum beschrieben. Demnach können alle Angeschriebenen ab Montag, 25. Januar, zwei Möglichkeiten der kassenärztlichen Vereinigung zur Terminvereinbarung nutzen: online unter www.116117.de oder täglich von 8 bis 22 Uhr telefonisch unter 0800 116117 01. Wegen der starken Nachfrage wird am Telefon mit Wartezeiten zu rechnen sein, informiert die Kreisverwaltung, die zudem darauf hinweist, dass auch Angehörige die Terminbuchung vornehmen können. „Doppelbuchungen sollten aber unbedingt vermieden werden“, so der Kreis Mettmann.

Die Terminbestätigung kommt zusammen mit einem Aufklärungsbogen sowie dem Formular für die Einverständniserklärung wiederum per Post. „Ganz wichtig ist, dass niemand ohne Termin zum Impfzentrum fährt, denn die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt“, so die Kreisverwaltung. Ebenso wichtig sei deshalb, dass ein vereinbarter Termin auch eingehalten werde.

Wie man zum Impfzentrum kommt, ist dem gemeinsamen Schreiben des Landrates und der Bürgermeister zu entnehmen.

Wie zwar bewegliche, aber nicht eigenständig mobile Senioren zum Impfzentrum gelangen können? „Die dringende Bitte lautet natürlich, nach Möglichkeit die Hilfe von Angehörigen, Nachbarn oder nahestehenden Menschen in Anspruch zu nehmen“, heißt es vom Kreis Mettmann.

Gemeinsam appellieren Landrat Thomas Hendele und die Bürgermeister deshalb an die Bevölkerung: „Sie können Ihren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen großen Dienst erweisen, wenn Sie ihnen eine Fahrgelegenheit anbieten.“

Für Senioren, die auf keinerlei Unterstützung bei der Anreise zum Impfzentrum zurückgreifen können, würden die kreisangehörigen Städte ebenfalls Lösungen anbieten. Entsprechende Telefonnummern finden sich im Schreiben des Landrates und der Bürgermeister.

Zum Impftermin sind dann die Terminbestätigung, der Personalausweis und (sofern vorhanden) der Impfpass mitzubringen. Im Impfzentrum herrscht Maskenpflicht. Erste Station im Impfzentrum ist die Anmeldung, wo die Impfberechtigung überprüft wird. Anschließend besteht die Möglichkeit, sich noch einmal genauer über die Impfung zu informieren und ggf. ein Gespräch mit einem Arzt zu führen. Dann folgt auch schon die Impfung – ein kleiner Piks in den Oberarm. Die Impfung wird in den Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung eingetragen. Nach der Impfung hält man sich noch eine Weile zur Beobachtung in einem Wartebereich auf. Und: Der zweite Termin wird bei der Vereinbarung des ersten Impftermins gleich mit vergeben.