Leerstände wie hier in Wülfrath sind ein Problem in vielen Städten und Stadtteilen. Foto: Hans-Joachim Kling
Leerstände in der Wülfrather Innenstadt. Ein erstes Ladenlokal bekommt einen neuen Inhaber. Dank eines Förderprogramms des Landes. Foto: Hans-Joachim Kling

Wülfrath. Mit Hilfe des Sofortprogramms des Landes kann ein Leerstand in der Fußgängerzone beseitigt werden. Das teilt die Wirtschaftsförderung der Stadt Wülfrath mit.

Voraussichtlich zum 1. März eröffnet Thorsten Weidtmann in der Wilhelmstraße 181 eine Baguetterie. Der Unternehmer ist der erste Nutznießer des Programms in Wülfrath.

Dank des Entgegenkommens des Eigentümers, der zur Teilnahme am Förderprogramm auf 30 Prozent der bisherigen Kaltmiete verzichtet, konnte die Ansiedlung erfolgen. Die Stadt Wülfrath mietet das Ladenlokal für 70 Prozent der Alt-Miete an und vermietet es für eine um 80 Prozent reduzierte Miete (berechnet auf Basis der alten vollen Kaltmiete) weiter.
Die Differenz zwischen den städt. Mietein- und -ausgaben trägt zu 90 Prozent das Land. Die restlichen 10 Prozent werden durch den städtischen Haushalt finanziert.

„Wir freuen uns sehr, schon zu diesem frühen Zeitpunkt einen neuen Gastronomen in der Fußgängerzone begrüßen zu können. Weitere Gewerbetreibende sind herzlich willkommen“, wirbt Bürgermeister Rainer Ritsche für Wülfrath und das Förderprogramm.

Die Stadt Wülfrath erhält aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte des Landes NRW Fördermitteln in Höhe von 128.482 Euro. Die Stadtverwaltung möchte diese Chance nutzen und hofft, neue Betriebe ansiedeln zu können und damit die gesamte Innenstadt zu stärken. Für die Dauer von zwei Jahren können Gewerbetreibende ein Ladenlokal für nur 20 Prozent der alten Kaltmiete anmieten und damit ihr Geschäftskonzept unter guten Bedingungen an den Markt bringen.

Nach dem Willen des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt. Das heißt, die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerste-hende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches. Der umfasst die Fußgängerzone vom Heumarkt bis zur Ecke Wareplatz / Zur Loev.

„Vielfältige Nutzungen sind möglich. Einzelhandel, Gastronomie, Startups, Dienstleistungsge-werbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte“, nennt der Leiter der Wirtschaftsförderung, Karsten Niemann, nur einige Möglichkeiten neuer, förderungsfähiger Angebote.

Eine wesentliche Voraussetzung für Neuansiedlungen ab dem 1. Januar 2021 ist, dass durch sie die Frequenz in der Innenstadt erhöht wird und dadurch einer Verödung entgegen gewirkt werden kann.

Interessierte können sich bei der Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing, Anja Haas, Tel. 02058 18336, Mail [email protected] melden.er ist der erste Nutznießer des Programms in Wülfrath.