Wüfrath. Die Stadt Wülfrath macht darauf aufmerksam, dass am Montag, 25. Januar, die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft tritt.
Folgende wesentliche Änderungen sind laut Stadtverwaltung ab Montag zu beachten:
Maskenpflicht
Die verschärfte Maskenpflicht wurde in § 3 CoronaSchVO umgesetzt. Das heißt, im Ein-zelhandel, in den Arztpraxen oder ähnlichen Einrichtungen, Kirchen und im ÖPNV und seiner Einrichtungen (also auch weiterhin an Bushaltestellen), müssen medizinische Masken getragen werden. Unter medizinische Masken sind OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95) zu verstehen.
Die Stadt Wülfrath weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Ge-schäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft eben-falls eine Maskenpflicht besteht. Hierzu gehört u. a. auch die Wülfrather Fußgängerzone, da es sich hierbei um eine Zuwegung zu Geschäften handelt.
Alkoholverbot aufgehoben
Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in § 2 wurde aus der Verordnung gestrichen.
Homeoffice
Hinsichtlich der Home-Office-Pflichten gibt es in § 1 Abs. 4 einen Verweis auf die ent-sprechende Verordnung des Bundes, die am 27. Januar in Kraft treten wird.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung und die ab Montag, 25. Januar, gültige Verordnung, sind, neben weiteren Vorschriften zum Thema „Corona“, auf der Homepage der Stadt Wülfrath unter www.wuelfrath.de zu finden.
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