Busse der Rheinbahn stehen im Depot. Foto: André Volkmann
Busse der Rheinbahn stehen im Depot. Foto: André Volkmann

Kreis Mettmann/Düsseldorf. Ab Montag gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung und damit eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV.

Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang der Woche hat das Land NRW gestern die Corona-Schutzverordnung angepasst. Darin wird eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV festgelegt – ab 25. Januar.

Als medizinische Masken gelten laut Verordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken, darauf weist auch die Rheinbahn hin. Nicht mehr erlaubt sind dann Alltagsmasken, Schals, Tücher und andere textile Mund-Nasen-Bedeckungen.

Die Rheinbahn bittet ihre Fahrgäste, diese neue Regelung eigenverantwortlich in allen Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in U-Bahnhöfen einzuhalten.

Über die geänderten Vorgaben informiert die Rheinbahn die Fahrgäste über Durchsagen, Aushänge und die digitalen Informationskanäle. „Im Sinne des Gemeinwohls werden alle Kunden aufgefordert, sich an die bald geltenden Regelungen zu halten“, so das Verkehrsunternehmen.

Die Rheinbahn behält sich vor, die Einhaltung weiterhin jederzeit und unangekündigt zu kontrollieren. Auch in der Vergangenheit hatte es angekündigten, aber auch unangekündigte Kontrollaktionen gegeben.