Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, bekommt vom Medizinischen Dienst seiner Pflegekasse einen Termin zur Pflegebegutachtung. In Coronazeiten findet die Begutachtung aber nicht bei einem Hausbesuch statt, sondern per Telefoninterview und mit Hilfe eines Fragebogens. Bild: pixabay
Kreis Mettmann. Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, bekommt vom Medizinischen Dienst seiner Pflegekasse einen Termin zur Pflegebegutachtung. In Coronazeiten findet die Begutachtung aber nicht bei einem Hausbesuch statt, sondern per Telefoninterview und mit Hilfe eines Fragebogens.
Weil der direkte Austausch und die Begutachtung beim „Ortstermin“ fehlen, sollten Betroffene und Angehörige darauf besonders gut vorbereitet sein. Denn von der richtigen Einschätzung, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe er dabei benötigt, hängt die Einstufung in den Pflegegrad ab. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Das Pflegegutachten“ erläutert, welche Kriterien bei der Beurteilung wichtig sind und wie die aktuelle Lebenssituation detailliert beschrieben wird.
Neben einem kurzen Überblick über das Verfahren und die Leistungen der Pflegeversicherung zeigt der Ratgeber den Weg von der Beantragung bis zum Pflegegrad. Erläutert wird, welche Fragen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen, welche Fristen bis zur Entscheidung gelten und wie Widerspruch eingelegt werden kann, wenn man mit dem Pflegebescheid nicht einverstanden ist. Leserinnen und Lesern hilft dabei eine ausführliche Checkliste im Anhang, damit wichtige Informationen nicht unter den Tisch fallen.
Der Ratgeber „Das Pflegegutachten. Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.