Photovoltaik auf dem Dach. Foto: pixabay
Photovoltaik auf dem Dach. Foto: Pixabay

Kreis Mettmann. Am 31. Januar endet die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister. Darauf weist der Kreis Mettmann hin.

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Register für Photovoltaikanlagen und alle anderen stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für diese Anlagen ab. Damit werden Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Alle neuen Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden.

Dazu zählen auch Solaranlagen mit Batteriespeicher. Peter Wobbe-von Twickel von „Altbauneu“ des Kreises Mettmann: „Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, deren Betreiber ihre Anlage bis zu 31. Januar 2021 nicht registriert haben, soll, nach Information des MaStR, der Netzbetreiber die Zahlung für diese Anlage zurückhalten. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde.“

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

„Positiv ist, dass mit dem EEG 2021 die Grenze angehoben wird, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss“, informiert Wobbe-von Twickel. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp, ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden. Das bedeutet, dass Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30.000 kWh somit von der EEG-Umlage befreit sind.“

Die Informationen des Registers sind unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR abrufbar. Telefonisch ist es unter der Rufnummer 0228 14-33 33 erreichbar (Mo., Di. und Mi. von 8 bis 16.30 Uhr; Do. von 8 bis 18 Uhr und Fr. von 8 bis 12 Uhr).