Ein Modellprojekt soll aufdecken, in welchem Umfang Corona-Virusvarianten in NRW auftreten. Foto: pixabay
Ein Modellprojekt soll aufdecken, in welchem Umfang Corona-Virusvarianten in NRW auftreten. Foto: pixabay

Düsseldorf. In Kooperation mit mehreren Forschenden startet das NRW-Gesundheitsministerium ein Modellprojekt zu Erfassung von Corona-Virusmutationen.

In den vergangenen Wochen gab es vermehrt Berichte zu weiteren Varianten von SARS-CoV-2. Insbesondere eine britische Virusmutation (B.1.1.7) sowie eine südafrikanische Variante (B.1.351) gehörten dazu. In Großbritannien hatte sich die Mutante rasch verbreitet.

Aufgrund der bislang weitgehend Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in NRW hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Modellprojekt unter dem Titel „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet. So soll die Verbreitung der Virusmutationen erfasst werden.

Rund 200.000 Euro stehen dafür zur Verfügung. Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster leitet das Projekt. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.

„Mir ist es ein besonderes Anliegen zu untersuchen, ob sich die Varianten in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verbreitet haben, beispielsweise in den Grenzregionen zu den Niederlanden“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Noch in dieser Woche soll damit begonnen werden, rund 1.000 positive SARS-CoV-2-Proben insbesondere aus dieser Region zu sammeln und auszuwerten. In den Niederlanden gilt die Variante B.1.1.7 bereits als verbreitet, informiert das Ministerium, „und dies mit steigender Tendenz“. Es wird davon ausgegangen, dass die Virusmutation ansteckender ist als die ursprüngliche Corona-Variante.

Modellprojekt wird gemeinsamer Kraftakt

„Das Modellprojekt wird ein gemeinsamer Kraftakt, der aber notwendig ist, um über die gegenwärtige Verbreitung der SARS-CoV-2-Mutationen näheren Aufschluss zu bekommen“, so Professor Alexander Mellmann.

Das Projekt ist laut NRW-Gesundheitsministerium als Punktprävalenzstudie angelegt. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Und: Es soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Corona-Virusvarianten gibt.

„Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden“, so das NRW-Ministerium. Weitere Verdachtsfälle lägen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert.

Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2-Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.