Homeschooling: Im Bedarfsfall übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für digitale Endgeräte. Foto: pixabay
Homeschooling: Im Bedarfsfall übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für digitale Endgeräte. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Wülfrather Linke-Fraktion weist darauf hin, dass die Arbeitsagentur den Bedarf von digitalen Endgeräten für das Distanzlernen anerkennt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung herausgegeben, nach der rückwirkend ab Januar 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 Euro im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

„Digitale Endgeräte und Drucker sind somit vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen“, so die Wülfrather Linke. Grundsätzlich seien alle Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen.

Auch Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, zählten zum Kreis der Anspruchsberechtigten, informiert die Fraktion. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021: Kosten können demnach auch rückwirkend geltend gemacht werden.

Notwendig sind ein Antrag und ein Nachweis der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. „Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt“, so der Hinweis der Wülfrather Linke.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel konnte die Stadt Wülfrath 262 Tablets beschaffen. „Da davon auszugehen ist, dass diese Zahl nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, sollten Erziehungsberechtigte und junge Erwachsene im Bedarfsfall umgehend einen Antrag stellen“, so die Fraktionsvorsitzende Ilona Küchler.