Bei der Maskenpflicht gelten zunächst bis zum 21. Februar Anpassungen. Foto: pixabay
Bei der Maskenpflicht gelten zunächst bis zum 21. Februar Anpassungen. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilt, werden die Corona-Regeln zunächst bis zum 21. Februar verlängert.

In Nordrhein-Westfalen gelten die Corona-Regeln, zunächst ohne wesentliche Änderungen, bis zum zum 21. Februar. Das teilt das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit. Die Corona-Verordnungen waren bis zum heutigen Sonntag befristet. In der nächsten Woche wolle man die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels in Landesrecht umsetzen.

Aus Rechtsgründen seien dennoch einige Anpassungen vorgenommen worden, teilt das NRW-Ministerium mit.

Die Coronabetreuungsverordnung ist im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst worden: Grundsätzlich haben das Lehrpersonal in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen eine medizinische Maske, etwa eine OP-Maske, zu tragen.

Zudem ist im Bereich der Maskenpflicht im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften nachjustiert worden. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts hatte eine klarere Abgrenzung des Bereichs, in dem Masken zu tragen sind, verlangt und die Anpassung somit notwendig gemacht. Künftig gilt die Maskenpflicht in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.