Mettmann. Die Kreisstadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in der Innenstadt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt.
Die Kreisstadt hat am 15. Februar das Amtsblatt Nr. 5/2021 mit einer Bekanntmachung zur Maskenpflicht veröffentlicht: Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann
über die ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2.
Die ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung beinhaltet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Orten unter freiem Himmel im Sinne Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zwischen 7 und 20 Uhr in folgenden Bereichen im Innenstadtbereich der Kreisstadt Mettmann:
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- Fußgängerzone
ferner nachfolgende öffentliche Plätze, Straßen und Treppenanlagen: - Am Königshof
- Breite Straße
- Johannes-Flintrop-Straße, Hausnummernbereiche 2-12 (gerade) und 1-7 (ungerade)
- Jubiläumsplatz
- Kirchgasse
- Kirchtreppe
- Mühlenstraße, Hausnummernbereich 25-33 (ungerade)
- Neanderstraße, Hausnummernbereich 3-9 (ungerade)
- Oberstraße, Hausnummernbereiche 1-9 (ungerade) und 2-14 (gerade)
- Ömjang
- Orthsgasse
- Schulstraße
- Schwarzbachstraße, Hausnummernbereiche 8-14 und 22 (gerade)
- Schweizer Trapp
- Talstraße, Hausnummernbereich 4-10 (gerade)
- Tannisberg
- Treppenanlage, die die Neanderstraße mit der Gottfried-Wetzel-Straße verbindet
- Treppenanlage, die die Gottfried-Wetzel-Straße mit der Straße Am Königshof verbindet (neben der Stadthalle)
- Treppenanlage, die den Lavalplatz mit der Straße Am Königshof verbindet
- Fußgängerzone
Das Amtsblatt der Kreisstadt Mettmann wird auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/amtsblatt veröffentlicht.
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“