Unter anderem auf dem Jubiläumsplatz gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. Foto: Volkmann
Unter anderem auf dem Jubiläumsplatz gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. Foto: Volkmann

Mettmann. Die Kreisstadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in der Innenstadt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt. 

Die Kreisstadt hat am 15. Februar das Amtsblatt Nr. 5/2021 mit einer Bekanntmachung zur Maskenpflicht veröffentlicht: Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann
über die ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2.

Die ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung beinhaltet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Orten unter freiem Himmel im Sinne Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zwischen 7 und 20 Uhr in folgenden Bereichen im Innenstadtbereich der Kreisstadt Mettmann:

    • Fußgängerzone
      ferner nachfolgende öffentliche Plätze, Straßen und Treppenanlagen:
    • Am Königshof
    • Breite Straße
    • Johannes-Flintrop-Straße, Hausnummernbereiche 2-12 (gerade) und 1-7 (ungerade)
    • Jubiläumsplatz
    • Kirchgasse
    • Kirchtreppe
    • Mühlenstraße, Hausnummernbereich 25-33 (ungerade)
    • Neanderstraße, Hausnummernbereich 3-9 (ungerade)
    • Oberstraße, Hausnummernbereiche 1-9 (ungerade) und 2-14 (gerade)
    • Ömjang
    • Orthsgasse
    • Schulstraße
    • Schwarzbachstraße, Hausnummernbereiche 8-14 und 22 (gerade)
    • Schweizer Trapp
    • Talstraße, Hausnummernbereich 4-10 (gerade)
    • Tannisberg
    • Treppenanlage, die die Neanderstraße mit der Gottfried-Wetzel-Straße verbindet
    • Treppenanlage, die die Gottfried-Wetzel-Straße mit der Straße Am Königshof verbindet (neben der Stadthalle)
    • Treppenanlage, die den Lavalplatz mit der Straße Am Königshof verbindet

Das Amtsblatt der Kreisstadt Mettmann wird auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/amtsblatt veröffentlicht.