Versicherungen spielten mit den Ängsten der Menschen vor einer Corona-Impfung, so Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Foto: pixabay
Versicherungen spielten mit den Ängsten der Menschen vor einer Corona-Impfung, so Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Bei der Corona-Impfung treibt Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Hoffnung auf eine Besserung der pandemischen Lage an, sondern die Sorge vor Impf-Schäden um. Versicherungen wittern ein Geschäft und bieten Tarife gegen Corona-Impfschäden an. Die NRW-Verbraucherzentrale warnt vor voreiligem Handeln. 

Seit dem Start der Corona-Impfungen beschäftigen Bürgerinnen und Bürger sich auch mit der Frage, wie sicher die Impfstoffe sind und ob gesundheitliche Risiken mit einer Impfung einhergehen.

Private Versicherungsunternehmen werben in diesem Umfeld vermehrt für ihre Unfallversicherungen, so der Hinweis der NRW-Verbraucherzentrale. Diese sollen gegen die Folgen von möglichen Impfschäden absichern.

Wie sinnvoll derartige Versicherungen sind, weiß Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie warnt vor voreiligen Versicherungsabschlüssen: „Ein Versicherungstarif nur gegen Corona-Impfschäden ist in der Regel nicht ratsam. Hier spielen Versicherungen mit den Ängsten der Menschen vor einer Corona-Impfung.“

Die NRW-Verbraucherschützer geben die folgenden Hinweise zu Versicherungen gegen Impf-Schäden:
Welche Versicherungen sind in der Pflicht, wenn ich durch eine Impfung Schäden erleide?

In einem solchen Fall spielen mehrere Versicherungen eine Rolle. Die Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, kommt für die Behandlungskosten auf. Wenn Versicherte infolge eines Impfschadens nicht mehr arbeiten können, zahlt die deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente.

Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in einem solchen Fall. Private Unfallversicherungen decken Impfschäden je nach Tarif teilweise ab. Im Todesfall kommt schließlich die Lebensversicherung ins Spiel.

Hinzu kommt: Da es sich bei der Corona-Impfung um eine empfohlene Impfung zum Schutz der Allgemeinheit handelt, können Geschädigte Ansprüche gegen die Bundesrepublik nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Auch behandelnde Ärzte und Pharmaunternehmen müssen dann unter Umständen haften.

Wie gut sichern mich private Unfallversicherungen ab?

Der Schutz ist vom Tarif abhängig. Wer bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, sollte den Vertragsinhalt genau prüfen. Viele Tarife beschränken den Schutz auf ganz bestimmte Impfungen. Diese sind dann in den Vertragsbedingungen aufgeführt.

Wichtig ist, dass die Unfallversicherung nur dann greift, wenn infolge einer Impfung dauerhafte gesundheitliche Schäden nachgewiesen werden. Wie viel die Versicherung zahlt, hängt dann vom sogenannten Invaliditätsgrad ab. Es geht also nicht um die Absicherung gegen geläufige Impfreaktionen, wie Rötungen, Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle. Nur wenn der Zusammenhang zwischen der Impfung und einer danach auftretenden Invalidität nachgewiesen wird, ist die Unfallversicherung in der Pflicht.

Da es äußerst selten zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen infolge einer Impfung kommt und diese mitunter nur schwer nachweisbar ist, ist es nicht empfehlenswert, nur für diesen speziellen Fall eine Versicherung abzuschließen.

Welche Versicherungen sichern besonders gut im Falle gesundheitlicher Folgen ab?

Ratsam sind Versicherungen, die möglichst viele Eventualitäten abdecken. Dazu gehört zum Beispiel die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert gegen den Verlust des Einkommens ab, unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, eines Unfalls oder eben eines seltenen Impfschadens entsteht.

Wer zum Beispiel von seinem Erwerbseinkommen abhängig ist und sich umfassend gegen existenzbedrohende Risiken absichern möchte, ist gut beraten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen.

Unfallversicherungen decken Schäden durch Erkrankungen nicht ab und zahlen oftmals nur einen einmaligen Kapitalbetrag anstelle einer Rente aus.

Hinweise rund um das Thema Versicherungen, aber auch zu Corona, gibt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage unter www.verbraucherzentrale.nrw.