Wenn es Streit gibt, kann zunächst die Schiedsperson vermitteln. Symbolfoto: Pixabay
Wenn es Streit gibt, kann zunächst die Schiedsperson vermitteln. Symbolfoto: Pixabay

Velbert. Zum 14. Juni 2021 ist die ehrenamtliche Position einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Velbert-Neviges neu zu besetzen. Wer Interesse daran hat, kann sich an die Stadt Velbert wenden.

Die Tätigkeit als Schiedperson ist ehrenamtlich. Sie erfordert Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung, Redegewandtheit und Zuhörbereitschaft. Interessenten können sich bis zum 31. März 2021 unter der Anschrift Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters, Thomasstraße 1, 42551 Velbert bewerben.

Neben einem Anschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein aktuelles Führungszeugnis erforderlich. Rückfragen beantwortet Karin Karrenbauer unter Telefon 02051/262516.

Schiedsperson: Streitfälle außergerichtlich schlichten

Schiedsperson kann jede Person werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Velbert gewählt und vom Amtsgericht Velbert bestätigt. Zu ihren Aufgaben gehört es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um sich außergerichtlich gütlich zu einigen. Schiedspersonen befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben und eine Klage erst zulässig, wenn zuvor eine Schlichtung erfolglos war.

Für die Ausübung dieses Amtes werden die Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner kostenlos geschult. Für die für Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung gestellten privaten Räume und für die Tätigkeit als Schiedsperson wird eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt sowie zum Jahresende die Hälfte des Gebührenanteils eines jeden Schlichtungsfalles. Zudem trägt die Stadt Velbert die Sachkosten des Schiedsamtes. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es unter www.schiedsamt.de.