Die Polizei führte im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Symbolfoto: Polizei
Die Polizei führte im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Symbolfoto: Polizei

Kreis Mettmann. Am heutigen Dienstag hat die Polizei in den kreisangehörigen Städten schwerpunktmäßig Kontrollen durchgeführt. Im Fokus standen dabei Ablenkungen am Steuer.

Landesweit fand die Aktion statt. Nicht ohne Grund, wie die Polizei im Kreis Mettmann erklärt: Der Zwei-Sekunden-Blick aufs Display bei einer Fahrt mit 50 Stundenkilometern bedeute fast 30 Meter „Blindflug“.

„Bereits beim einfachen Telefonieren ist das Gefahrenpotenzial der Ablenkung so hoch, wie beim Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut“, so die Behörde. Und: Untersuchungen hätten ergeben, dass die Nutzung eines Smartphones 164 Mal häufiger zu einem Unfall führt, als Vergleichssituationen ohne die Nutzung eines Smartphones.

Von 10.30 bis 16.30 Uhr kontrollierte die Polizei im gesamten Kreisgebiet, klärte auf und ahndete Verstöße. Insgesamt stoppten die Polizeibeamten 138 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Dabei zählten die Beamten insgesamt 76 Verstöße wegen Ablenkung am Steuer – nahezu alle wegen verbotener Handy-Nutzung. Die Handysünder müssen nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro bezahlen, zudem wartet auf sie mindestens ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können die Strafen noch höher ausfallen und auch Fahrverbote nach sich ziehen.

Die Anzahl der polizeilichen Feststellungen in den kreisangehörigen Städten:

  • Wülfrath: 28
  • Ratingen: 25
  • Langenfeld: 22
  • Velbert: 15
  • Mettmann: 13
  • Erkrath: 10
  • Haan: 9
  • Hilden: 6
  • Monheim: 5
  • Heiligenhaus: 4

Unabhängig von den Handy-Verstößen gab es laut Polizei noch einige weitere Verkehrsvorschriften, die nicht beachtet wurden: So waren bei den Kontrollen Fahrzeuginsassen nicht angeschnallt, zudem registrierten die Beamten Abbiegefehler sowie Geschwindigkeitsübertretungen.

Gegen weitere Fahrer mussten die Einsatzkräfte Anzeigen im Ordnungswidrigkeitsrecht vorlegen, insbesondere wegen Überholverstößen und Vorfahrtsmissachtungen. Darüber hinaus wurden drei Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung gefertigt sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und aufgrund einer Beleidigung.