In der Fußgängerzone präsentieren Kunstschaffende ihre Werke. Foto: Volkmann
In der Fußgängerzone präsentieren Kunstschaffende ihre Werke. Foto: Volkmann

Mettmann. In diesem Jahr soll die siebzehnte Mettmanner Kunstmeile stattfinden, sofern die Corona-Lage dies zulässt. Die Stadt nimmt dafür Anmeldungen entgegen.

Am 4. Juli soll von 11 bis 18 Uhr die Fußgängerzone der Mettmanner Innenstadt im Zeichen von Kunst und Kultur stehen. Zum siebzehnten Mal könnte dann die Kunstmeile in der Kreisstadt stattfinden.

Damit soll Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit geboten werden, sich mit ihren Arbeiten zu präsentieren. Sie können am eigenen Stand arbeiten, ihre Werke verkaufen, Kontakte knüpfen oder einen Workshop anbieten.

Die zur Verfügung gestellte Fläche beträgt neun Quadratmeter, Mietpavillons werden gestellt. Für eigene (weiße) Pavillons sind nur wenige Plätze vorhanden. Die Standgebühr ist dem Anmeldeformular zu entnehmen, das auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt wird.

„Es ist nicht erlaubt, auf der Kunstmeile Bilder oder Kunstobjekte anderer Künstler im Sinne einer Galerietätigkeit, Massenprodukte oder Kunstgewerbeartikel zu verkaufen“, so der Hinweise der Stadt.

Anmeldungen sind bis zum 29. Mai möglich. Der Anmeldung sollten eine Kurzbiografie mit Ausstellungstätigkeiten und ein bis drei Fotos der Arbeiten (falls vorhanden) beigefügt werden.

Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Das Anmeldeformular gibt es zum Download auf der Internetseite der Stadt Mettmann unter www.mettmann.de/kunstmeile. Weitere Informationen erhält man bei Lydia König von der städtischen Kulturabteilung unter Telefon 02104 980-407 oder per E-Mail unter [email protected].