Bei der Lärmkartierung ist unter anderem Straßenlärm zu berücksichtigen. Foto: pixabay
Bei der Lärmkartierung ist unter anderem Straßenlärm zu berücksichtigen. Foto: pixabay

Mettmann. „Mettmann ist recht leise“, dieses Fazit hat das Ingenieurbüro Peutz nach seinen Untersuchungen zum Schienen- und Straßenlärm in der Kreisstadt gezogen.

Die Stadt hatte das Büro mit einer sogenannten Lärmkartierung beauftragt. Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität stellte das Büro die Ergebnisse seiner Untersuchungen vor. Weder durch die Regiobahn noch durch die vielbefahrenen Straßen im Stadtgebiet würden die Lärmgrenzwerte tagsüber oder nachts deutlich überschritten, so dass besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssten. Dennoch sollte sich die Stadt weiterhin mit dem Thema beschäftigen, erklärten die Lärmschutz-Experten.

Während das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz (LANUV) als untergeordnete Behörde des Umweltministeriums NRW die Lärm-Berechnungen für die übergeordneten Straßen des Bundes und des Landes durchführt, wurden von der Stadt die städtischen Straßen für die Untersuchung benannt, über die täglich mehr als 8000 Fahrzeuge rollen.

Die höchsten Lärmbelastungen wurden für folgende Gebäude ermittelt: Düsseldorfer Straße (Haus-Nr. 214 und 254), Diepensiepen (Haus-Nr. 30 und 32), Gruitener Weg (Haus-Nr. 253), Nordstraße (65-69) und Hammerstraße (1), Niederschwarzbach (Haus-Nr. 4, 5, 6, 13, 13a, 13b und 15), Talstraße (Haus-Nr. 30-34 und 177) und Wülfrather Straße (Hausnummer 12 und 188), Neanderstraße 41 sowie  Häuser im Bereich Düsseldorfer Straße / Am Kolben.

Um die Menschen, die am stärksten von Straßenlärm betroffen sind, zu schützen, könnte der Lärm durch ein Tempolimit gemindert werden. Dafür, so die Gutachter, müsse geprüft werden, ob so eine Maßnahme nicht zu einer Verschlechterung des Verkehrsflusses führe. Oftmals würde das Problem dadurch auch nur auf andere Straßen verlagert.

Ein weiteres probates Mittel sei ein Straßenbelag, der Rollgeräusche von Fahrzeugen reduziert. Aus wirtschaftlichen Gründen seien solche Maßnahmen aber nur sinnvoll, wenn wegen größerer Bauvorhaben die Straßendecke sowieso erneuert werden müsse. Passiver Schallschutz an Gebäuden ist eine weitere Möglichkeit, Menschen vor Lärm zu schützen. Handlungsbedarf bestehe für die Stadt derzeit aber nicht, so die Gutachter. Eine Lärmkartierung muss die Stadt künftig alle fünf Jahre neu in Auftrag geben.