Für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Foto: pixabay
Für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Foto: pixabay

Düsseldorf. Wie NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch mitgeteilt hat, werden in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe bei Versetzungsgefahr versandt. Sitzenbleiben können leistungsschwächere Schüler dennoch.   

Die gefürchteten Blauen Briefe flattern dieses Jahr nicht nach Hause. Das hatte die nordrhein-westfälische Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch bekanntgegeben, zusammen mit weiteren Maßnahmen, die das Land NRW nun in dem Gesetzentwurf des Bildungssicherungsgesetzes 2021 untergebracht hat. Nun werden die Verbände beteiligt.

„Das Zweite Bildungssicherungsgesetz ist ein weiterer Baustein zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen in diesem Schuljahr“, erklärt Ministerin Gebauer. „Mit den bereits getroffenen Maßnahmen haben wir schon nötige Anpassungen vorgenommen, die ohne eine gesetzliche Grundlage geregelt werden konnten.“ Mit den ergänzenden Maßnahmen im Bildungssicherungsgesetz wolle man angemessen auf den Verlauf des Schuljahres und die Auswirkungen der Pandemie reagieren. Gebauer bekräftigt weiterhin, dass Schülern durch die Pandemie „keine Nachteile für ihre Bildungs- und Berufswege entstehen“ sollen.

Auch wenn die „blauen Briefe“ nicht versandt werden, können leistungsschwächere Schüler sitzenbleiben. Ministerin Gebauer stellt klar, dass es „Versetzungsentscheidungen“ geben wird, allerdings schaffe man gleichzeitig „erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten“. Schüler sollen zudem freiwillig eine Kasse wiederholen dürfen – diese Zeit werde dabei aber nicht auf die Höchstverweildauer an einer Schule angerechnet.

Die Eltern sollen für ihre Kinder nach der Erprobungsstufe mit der sechsten Klasse eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn treffen dürfen, im Vorfeld solle die Schule entsprechend beraten. Die sogenannte Klassenkonferenz wird allerdings dennoch eine Aussage auf Grundlage der Leistungsbewertung treffen.

Anpassungen bei den Prüfungen

Nach einer Verschiebung beginnen die zentralen Prüfungen in der zehnten Klasse ab 19. Mai. Das wurde bereits im vergangenen Sommer per Erlass festgelegt. Die mit „ZP 10“ abgekürzten Prüfungen sind in diesem Schuljahr wieder als landeseinheitliche Aufgaben für die schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Rückkehr in den Präsenzunterricht für die Abschlussklassen ermögliche eine angemessene Prüfungsvorbereitung, heißt es dazu aus dem Schul- und Bildungsministerium.

An den Gymnasien wird es allerdings erneut keine zentralen Prüfungen am Ende der zehnten Klasse geben. Das NRW-Ministerium teilt hierzu mit: „Zentrale schriftliche Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr nicht statt“.

Die Abiturprüfungen finden ab dem 23. April statt. Hier hatte die NRW-Landesregierung bereits eine Verschiebung um neun Tage festgelegt. Regulärer Unterricht findet in den Tagen ab dem 14. April nicht statt, sondern eine „gezielte, verpflichtende Vorbereitung, unterstützt durch die Lehrkräfte in den Abiturprüfungsfächern“. Zusätzlich wird es Nachschreibtermine für Schüler geben, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen Klausuren schreiben müssen. Für die Prüfmodalitäten wird es eine erweiterte Aufgabenauswahl geben und die ansonsten extern durchgeführte Zweitkorrektur wird angepasst: Diese wird intern durchgeführt.

Nach wochenlangen Schließungen findet seit 22. Februar in Nordrhein-Westfalen teilweise wieder Präsenzunterricht statt. Es gibt Wechselmodelle im Bereich der Primarstufe sowie Regelungen für Abschlussklassen.