Die Stadt Wülfrath weist auf die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht hin. Fotos: pixabay
Die Stadt Wülfrath weist auf die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht hin. Fotos: pixabay

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath appelliert an Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht zu halten, insbesondere im Eingangsbereich von Geschäften und auf Spielplätzen.

Die Stadt Wülfrath weist auf die aktuelle Coronaschutzverordnung hin und stellt klar, dass im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt. Im Detail gilt diese auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen.

Die Maskenpflicht gelte unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes, so die Stadtverwaltung.

Bürgermeister Rainer Ritsche appelliert an alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt im Bereich der gesamten Wilhelmstraße: „Das Anlegen der Maske ist schnell vergessen, wenn Sie sich einem Eingangsbereich eines Geschäfts nähern“. Die Maskenpflicht gelte unabhängig davon, ob ein Geschäft besucht werden oder nicht. „Bitte beachten Sie die Regelungen“, so Ritsche. „Es ist ärgerlich, sich ein Bußgeld einzuhandeln, weil der vorgegebene Radius um den Eingangsbereich eines Geschäfts durchschritten wird“, mahnt der Bürgermeister.

Aus Anlass des schönen Wetters in den letzten Tagen bittet die Stadt, auch auf den Spielplätzen – so beispielsweise im Generationenpark – die Maskenpflicht für Kinder (ab Schuleintritt) und Erwachsene einzuhalten. Nur Kinder dürften auf dem Spielplatz den Mindestabstand unterschreiten, mahnt die Stadt Wülfrath.

„Bitte tragen Sie dazu bei, eine eventuelle Sperrung von Flächen durch zu große Menschenansammlungen und undiszipliniertes Verhalten in Wülfrath zu verhindern“, heißt es aus dem Rathaus.