IHK-Geschäftsführer Gregor Berghausen. Foto: IHK Düsseldorf
IHK-Geschäftsführer Gregor Berghausen. Foto: IHK Düsseldorf

Düsseldorf. Mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen und die durch Medienberichte bekannt gewordene Beschlussvorlage äußert sich die IHK Düsseldorf.

Mehreren Medienberichten zufolge – die Beschlussvorlage soll unter anderem dem Handelsblatt vorliegen – könnten vorsichtige Lockerungen ab dem 8. März beschlossen werden, dann möglicherweise in mehreren Bereichen, so etwa im Handel, Sport, Kultur, aber auch bei den sozialen Kontakten.

„Das in der heutigen Bund-Länder-Konferenz zu diskutierende Papier zu Öffnungsperspektiven ist zwar differenziert, aber aus Sicht der regionalen Wirtschaft völlig unzureichend“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Gregor Berghausen. Zwar gebe es an Inzidenzwerten orientierte Vorgaben für die Öffnung einzelner Branchen, allerdings blieben viele Fragezeichen und perspektivlose Branchen.

„Warum werden die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche zurückgelassen? Bis auf die Öffnung der Außengastronomie unter Auflagen und strikten Inzidenzwertvorgaben gibt es für sie keine Perspektive“, so Berghausen. Gleiches gelte für die Hotellerie. Dem Einzelhandel werde mehr zugestanden. Allerdings reiche auch das nicht aus.

„Der Lebensmitteleinzelhandel zeigt täglich, dass er kein Infektionsherd ist“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Das lasse sich ebenso auf andere Geschäfte übertragen. „Denn der Großteil der Unternehmen hat investiert und effektive Hygienekonzepte entwickelt. Öffnungen mit Personenbeschränkungen müssen daher auch bei Inzidenzen über 35 möglich sein. Und außerdem über “Click and meet” hinausreichen. Denn hierbei sind die Kosten für viele Geschäfte größer als die Umsätze.“

Dass verstärkt Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tools eingesetzt werden sollen, begrüßt die IHK Düsseldorf. Negative Tests ermöglichten den Zugang zu Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungsorten. Apps können die Kontaktverfolgung vereinfachen und optimieren.

„Das muss aber nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein! Der Impfkonfusion darf kein weiteres Debakel in diesen Punkten folgen. Die Tests müssen ausreichend verfügbar sein. Es muss außerdem klar sein, woher diese Tests kommen und wer sie bezahlt. Wenn Unternehmen verpflichtet werden sollen, ihre Angestellten zu testen, dürfen sie keinesfalls dadurch belastet werden. Die Finanzierung muss der Bund übernehmen. Beim Einsatz von Apps zur Kontaktverfolgung muss die Infrastruktur stehen. So muss sichergestellt sein, dass digital gesammelte Daten von den Gesundheitsämtern auch genutzt werden können und dürfen“, so Berghausen.