Die Corona-Testverordnung vergesse die Flüchtlinge, über die Caritas im Kreis Mettmann Kritik. Foto: pixabay
Die Corona-Testverordnung vergesse die Flüchtlinge, über die Caritas im Kreis Mettmann Kritik. Foto: pixabay

Mettmann. Die Caritas im Kreis Mettmann über Kritik an der Corona-Testverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese vergesse die Geflüchteten.

Seit dem Anfang Februar gilt in NRW die Corona-Testverordnung. „Diese besagt unter anderem, dass wohnungslose Menschen aus städtischen Obdachlosenunterkünften und Besucher von ambulanten Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe in engen Abständen auf Corona zu testen sind“, fasst die Caritas im Kreis Mettmann zusammen. Dies gilt ebenso für Mitarbeitende der Stadt Mettmann, die dort tätig sind, wie auch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die mit dieser Personengruppe in den Einrichtungen im Kontakt sind. Das sei ein wichtiger Baustein in der Vermeidung von Corona-Hotspots, so die Caritas.

Seit zehn Tagen werden diese Testungen in Mettmann durch qualifizierte Mitarbeitende des Caritasverbandes für diese Personengruppe erbracht.

„Völlig unverständlich ist jedoch, dass in dieser Landesverordnung die Gruppe der Flüchtlinge, die auch in nicht geringer Zahl in kommunalen Unterkünften leben muss nicht aufgeführt ist“, kritisiert der Caritas-Verband. „Auch hier leben auf engem Raum Familien – meist in kleinen abgeschlossenen Einheiten, aber auch alleinstehende Personen müssen in Mehrbettzimmern eng zusammenleben“. Und: Für alle alleinstehenden Flüchtlinge gebe es nur Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsbäder.

Verbunden mit einer Unterbringung auf engstem Raum sei meist das Problem, dass Hygienestandards, wie sie in der Pandemie gefordert sind, kaum einzuhalten seien und auch nicht im ausreichenden Maß kontrolliert werden könnten. „Völlig unvermeidbar ist jedoch die persönliche Nähe, beim Zubereiten von Essen in der Gemeinschaftsküche oder natürlich auch beim Zusammenleben in einem Zimmer“, so die Caritas. „Hier handelt es sich schließlich um Menschen, die ein Miteinander mit Personen völlig unterschiedlicher Freundeskreise pflegen.“

Auf diese Weise steige nach Ansicht des Caritas-Verbandes die Gefahr einer Infizierung untereinander deutlich; die Nachverfolgung von Kontakten werde fast unmöglich. „So ist ein positiver Covid-19-Fall gleich fatal“, heißt es von der Caritas. Die gesamte Unterkunft oder zumindest ein Teil der Unterkunft könne sich zum Hotspot entwickeln und in jedem Fall werde gleich ein ganzer Unterkunftsteil unter Quarantäne gestellt werden.

Vor rund einem Jahr – noch zu Beginn der Pandemie – gab es mehrere positive Corona-Testergebnisse in der Mettmanner Unterkunft.

Der Fachdienst für Integration und Migration des Caritasverbandes fordert, zum Schutz der in Flüchtlingsunterkünften lebenden Bewohner, der dortigen Mitarbeitenden und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe, wie aber auch zum Schutz der Gesamtbevölkerung, dass die Corona-Testverordnung auf alle Personengruppen, die in prekären Lebensverhältnissen leben müssen, angewendet wird.

„Hier muss sich etwas tun. Wir dürfen die Geflüchteten nicht vergessen. Und wenn der Gesetzgeber dieses Erfordernis nicht wahrhaben will, sollten die örtlichen Behörden hier aktiv werden“, mahnt Martin Sahler, Abteilungsleiter im Caritas-Fachdienst.