Niedergelassene Ärzte sollen in das Impf-System eingebunden werden. Foto: pixabay
Niedergelassene Ärzte sollen in das Impf-System eingebunden werden. Foto: pixabay

Düsseldorf. Corona-Impfungen in Arztpraxen starten voraussichtlich in der letzten Woche im März. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) hin.

Voraussichtlich ab der letzten Märzwoche sollen sich auch Menschen unter 70 Jahren mit einer chronischen Erkrankung in einer Arztpraxis impfen lassen können, informiert die KV Nordrhein. Dabei soll das Impf-System schrittweise aufgebaut und der Situation angepasst werden.

Das NRW-Gesundheitsministerium teilte am 4. März über den Kurznachrichtendienst Twitter mit, dass das Verfahren derzeit erarbeitet werde. Ziel sei, das Hausärztesystem in die Impfkampagne einzubeziehen, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. „Menschen mit Vorerkrankungen erhalten ab Ende März ein Impfangebot. Angedacht ist unter anderem der Weg über die Hausärzte“, so das MAGS.

„In einem ersten Schritt sollen sich Praxen, die selbst impfen möchten, bei der KV Nordrhein registrieren“, so die Kassenärztliche Vereinigung. Laut KVNO erhielten jene registrierten Praxen dann vom NRW-Gesundheitsministerium ein Impf-Starterkit, das voraussichtlich zunächst eine geringe Anzahl an Impfdosen – die Kassenärztliche Vereinigung nennt 30 – umfasst. Nach und nach solle das System dann wachsen, unter anderem sei das geknüpft an die Verfügbarkeit der Impfstoffe und deren Lieferfrequenz.

„Wir begrüßen diesen fließenden Übergang, da sich die Abläufe bei den Niedergelassenen im Rheinland so möglichst gut einspielen können“, meint Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauern wird, bis neben den chronisch Kranken auch weitere Gruppen in unseren nordrheinischen Praxen geimpft werden können.“

Nach der Übergangsphase – und sofern auf Bundesebene ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird – könnten niedergelassene Ärzte letztendlich selbst Impfstoff über den Großhandel bestellen und verimpfen, blickt man bei der Kassenärztlichen Vereinigung in die Zukunft. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. med. Carsten König erklärt: „Dieser Weg hat auch den Vorteil, dass wir auf weitere Änderungen der Impfverordnung flexibel und problemlos reagieren können. Uns ist es außerdem sehr wichtig, den Dokumentationsaufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten“.

Zu Beginn werden nicht alle Ärzte den Corona-Impfstoff verabreichen. Laut NRW-Gesundheitsministerium soll die Anzahl der einzubeziehenden Praxen zunächst eng umrissen werden: Hausärzte, Onkologen, HNO-Ärzte und Lungenfachärzte. Außerdem sollen auch Privatärzte in den Impfprozess eingebunden werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung spricht sich für eine breite Beteiligung weiterer Facharztgruppen aus. So wolle man den Impf-Fortschritt beschleunigen. Die KVNO steht mit dem MAGS im Austausch, zudem eine Eingrenzung auf bestimmte Gruppen bei den Privatärzten derzeit nicht vorgesehen sei. In jedem Fall zum Kreis der impfberechtigten Praxen sollten nach Ansicht der KVNO die niedergelassenen Frauenärzte im Rheinland gehören.