Minijobber, die keine Pflichtbeiträge zahlen und keine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, verzichten nicht nur auf höhere Rentenanwartschaften, sondern auch auf weitere wichtige Leistungen der Rentenversicherung. Bild: pixabay
Minijobber, die keine Pflichtbeiträge zahlen und keine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, verzichten nicht nur auf höhere Rentenanwartschaften, sondern auch auf weitere wichtige Leistungen der Rentenversicherung. Bild: pixabay

Düsseldorf. Seit 2013 sind Minijobs versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch viele Minijobber lassen sich von der Versicherungspflicht befreien, um Abzüge von ihrem Einkommen zu vermeiden. Aber: Minijobber, die keine Pflichtbeiträge zahlen und keine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, verzichten nicht nur auf höhere Rentenanwartschaften, sondern auch auf weitere wichtige Leistungen der Rentenversicherung.


Da bei geringfügig Beschäftigten der Arbeitgeber den Hauptteil des Rentenversicherungsbeitrags trägt (bei gewerblichen Arbeitgebern 15 Prozent von insgesamt 18,6 Prozent der Höhe des Gehalts) sind Minijobber in der Regel schon für 16,20 Euro bei einem Einkommen von 450 Euro im Monat rentenversichert. Wer diesen Rentenversicherungsbeitrag zahlt, kann sich seine Zeit im Minijob bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente anrechnen lassen. Das gilt sowohl für die Altersrente als auch für eine mögliche Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Darüber hinaus zählt diese Beitragszeit auch für eine Reha: Wer beispielsweise in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann über die Rentenversicherung eine Reha beantragen.


Für Eltern mit Minijob lohnt sich eine Beitragszahlung besonders. Ihre Beiträge werden zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes, der sogenannten Kinderberücksichtigungszeit, bei der Rentenberechnung um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Das bedeutet: Für die Rente zählt der Job auf 450-Euro-Basis dann so viel, als hätte er bis zu 675 Euro monatlich eingebracht. So steigt die spätere Altersrente in diesen Fällen durch ein Jahr Minijob nach heutigen Werten um 6,67 Euro monatlich. Im Jahr sind das 80,04 Euro und damit 37,04 Euro mehr als ohne eigene Einzahlung. Auch bei einer Riester-Rente kann die Rentenbeitragszahlung für Minijobber Vorteile bringen: Hier brauchen sie durch ihr geringes monatliches Einkommen nur einen geringen Eigenbeitrag zur Riester-Rente zu zahlen. Für Mütter und Väter ist dies besonders günstig, da sie neben der staatlichen Grundzulage auch Kinderzulagen erhalten.