Eine Corona-Testung wird durchgeführt. Foto: pixabay
Eine Corona-Testung wird durchgeführt. Foto: pixabay

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einer Verordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die kostenlosen Corona-Schnelltests vorgegeben.

Mit der „Coronateststrukturverordnung“ hat die nordrhein-westfälische Regierung die weiteren Grundlagen für den Aufbau einer landesweiten Corona-Teststruktur geschaffen. Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit der als CoronaTeststrukturVO geschaffenen Verordnung auf Veröffentlichung der Bundes-Testverordnung mit den Anspruchs- und Abrechnungsgrundlagen für die kostenlosen Bürgertestungen reagiert.

„Mit der erlassenen Verordnung schafft Nordrhein-Westfalen sehr schnell nach Veröffentlichung der Bundesverordnung für alle Beteiligten Planungssicherheit“, meint NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. So könne in den Kommunen zügig der Ausbau der Teststruktur weitergehen.

Laumann weiter: „Diese Aufgabe ist eine weitere enorme Kraftanstrengung und es wird vermutlich nicht alles überall immer sofort reibungslos funktionieren. Ich bin aber überzeugt, dass die Testangebote einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie liefern werden. Mit ihnen können wir hoffentlich nach und nach weitere Öffnungsschritte unternehmen.“

Die Kreise und kreisfreien Städte sind es demnach, die den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren sollen.

Das können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien), die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, sein. Das teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit.

Die interessierten Einrichtungen müssten sich bis zum 19. März bei den örtlichen Gesundheitsämtern melden und versichern, dass sie die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen.

Die Gesundheitsämter beauftragen die Einrichtungen anschließend und können neben den  abrechnungsberechtigten schon existierenden Teststellen und Arztpraxen mit dem Angebot kostenloser Bürgertestungen beginnen.

Die Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, so das NRW-Gesundheitsministerium. Die Kosten trägt der Bund.

„Alle Teststellen müssen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen und der positiven Tests melden, um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der verantwortungsvollen Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können“, so der Hinweis des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.