Der Lockdown gilt laut Bund-Länder-Beschluss bis zum 18. April und mit strengen Regelungen über die Ostertage. Foto: pixabay
Der Lockdown gilt laut Bund-Länder-Beschluss bis zum 18. April und mit strengen Regelungen über die Ostertage. Foto: pixabay

Berlin/NRW. Der Lockdown gilt bis zum 18. April weiter. Das ist das Ergebnis des Bund-Länder-Gipfels von Montag. Über die Ostertage gelten zudem strenge Beschränkungen.    

Härter als erwartet fällt der Beschluss über den Corona-Lockdown aus. Rund elf Stunden liefen die Verhandlungen: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben eine Verlängerung bis zum 18. April beschlossen und rufen für die fünf Ostertage das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“ aus.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet zunächst, dass private Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sind – Kinder bis 14 Jahren werden weiterhin nicht mitgezählt. Bei der Maskenpflicht gilt ebenfalls weiterhin die Regelung zu den medizinischen Masken: Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen wo immer das möglich ist. Auf nicht notwendige Reisen und Besuche solle verzichtet werden.

Auch die vereinbarte „Notbremse“ war Thema auf dem Bund-Länder-Gipfel. In Ländern und Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen Maßnahmen umgesetzt werden.

Das gilt an Ostern

Für die fünf Ostertage vom 1. bis 5. April gilt eine „erweiterte Ruhezeit“. So will man das exponentielle Wachstum durchbrechen. Das bedeutet: Für Gründonnerstag und Ostersamstag gelten weitgehende Kontaktbeschränkungen.

Das wirtschaftliche, öffentliche und private Leben soll weitestgehend heruntergefahren werden. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind an den Tagen vom 1. bis 5. April generell nicht gestattet. Bereits geöffnete Außengastronomie muss schließen. Und: Religiöse Versammlungen sollen in dieser Zeit ausschließlich virtuell durchgeführt werden.

Für den Handel bedeutet die „erweiterte Osterruhe“, dass lediglich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne am Samstag öffnen darf.

„Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das
Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es in dem erarbeiteten Beschlusspapier der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten. Test- und Impfzentren sollen jedoch geöffnet bleiben.

Notbremse

Bund und Länder hatten bei der Beratung Anfang März die sogenannten Notbremse beschlossen, mit der man auf steigende Infektionsraten reagieren wollte.

In dem Beschlusspapier heißt es, man wolle „dafür Sorge tragen, dass die
Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken“. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sollen dann weitergehende Schritte umgesetzt werden. Zu den möglichen Maßnahmen gehören neben Regelungen zur Maskenpflicht oder zu einer Teststrategie auch verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie Ausgangssperren.

Urlauber sollen generell vor dem Rückflug getestet werden. Das soll für die Einreise in die Bundesrepublik voraussetzend sein. Bislang galt das für Einreise aus den sogenannten „Hochrisikogebieten“.

Die Bundesregierung fasst darüber hinaus die folgenden Regelungen des Bund-Länder-Gipfels zusammen:

    • Auf Reisen verzichten. Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
    • Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.
    • Testangebote in Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
    • Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
    • Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Am 12. April wollen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs sich erneut beraten.